Zitat von NEXO
Aber muß ich während der Garantiezeit nicht bei dem Händler nachbessern lassen welcher
mir das Moped verkauft hat?
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es gibt hier zwei dinge zu unterscheiden:
1) Gewährleistung: die hast du vom Gesetz her für alles was du kaufst. Der Händler (!) muss dir Sachen reparieren/ersetzen die bereits beim Übergabezeitpunkt schadhaft waren. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass es nicht schadhaft war, danach (bis zu 24 Monate) musst du beweisen, dass der Schaden schon zu Beginn da war.
Die gesetzliche Gewährleistung ist Sache des Händlers und hat mit dem Hersteller nichts zu tun. Viele Händler versuchen sich da rauszuschummeln und verweisen den Kunden auf die Garantie des Herstellers.
2) Garantie: Der Hersteller (!) gibt dir eine freiwillige (!) Garantie. Die Bedingungen sind dabei völlig frei wählbar. Er muss auch gar keine Garantie geben. Bei Yamaha ist es eben so, dass sie sich das Bike selber anschauen wollen, und es egal ist bei wem du sie in Anspruch nehmen willst. Denn am Ende steht Yamaha dafür gerade, nicht die Werkstatt wo dus machen lässt.
Wenn du das Bike noch nicht lange hast, zahlt es sich durchaus aus deinen Händler damit zu behelligen und auf Gewährleistung zu pochen. Denn die lässt sich nicht so einfach einschränken oder an seltsame Klauseln knüpfen (wie z.B. das alle Services gemacht sein müssen). Aber das geht eben nur beim Verkäufer und auch meistens nur in den ersten 6 Monaten (weil’s danach einfach kompliziert wird zu beweisen dass der Fehler schon von Anfang an da war).
So wie ich das in deinem Fall verstanden habe hat sich Yamaha das Bike noch gar nicht angesehen und der Händler hat auf eigene Faust repariert. Er dürfte es wohl als Gewährleistungsfall oder auf Kulanz handeln.
Hast du schon geschaut ob das selbe Problem auch beim Vorführbike auftritt? Es ist bei solchen Dingen oft schwer zu Beschreiben und herauszufinden dass man auch vom gleichen spricht. Sowohl für den Händler als auch für Yamaha ist es wichtig dass ihr alle vom gleichen Problem redet, es gleich reproduzieren könnt und damit auch gemeinsam wisst, wenn es behoben ist.
Ich vermute stark dass der Händler einfach von was anderem geredet hat - das hat er repariert aber das ist dir vielleicht nie aufgefallen. Dafür ist ihm dein Problem nicht aufgefallen.
Für dich heisst das: Du kannst mit dem Problem in eine andere Werkstatt (Yamaha Vertragspartner) wenn du deiner nicht mehr vertraust. Oder du berufst dich auf die Gewährleistung, dann musst du es aber über den Händler machen.