Garantiebearbeitung / Reaktionszeit Händler-Hersteller

  • #11

    @ Tribelspeed


    Danke für deinen Beitrag.
    Aber muß ich während der Garantiezeit nicht bei dem Händler nachbessern lassen welcher
    mir das Moped verkauft hat?
    Es steht ja noch der Termin mit dem YAMAHA-Inspektor am 02.07. bei meinem Händler.

  • #12

    Nein musst Du nicht.
    Aber mal Was von mir
    Hatte bei meiner 2015 so starke Vibration das ich ab 3000 nichts mehr in den
    Spiegeln gesehen habe,gibt es einen extra Fred drüber.Auch öfters bemängelt
    Habe den Motor selber neu justiert..besser..
    Jetzt habe ich ne 2017 die untenherum viel sauberer und ruhiger läuft aber
    Bei 5500 viel härter und rauher und ich merke in den Rasten viel mehr als bei der 2015
    Ich denke dieser Motor läuft einfach so rauh..bei einem in dem Bereich beim anderen in diesem Bereich
    Und was mir auch aufgefallen ist, mit jeder Auspuffanlage ist es etwas anders

    Ist mir egal wer Dein Vater ist,solange ich hier Angel läufst Du nicht übers Wasser!!!

  • #13

    Hallo Michael,


    die Vibrationen waren ja nicht immer so heftig. Das kam erst ab ca. 4.000Km Laufleistung.
    Der XSR-Auspuff war da aber schon 2.500Km drauf, daran kann es also nicht liegen.
    Ich bin ja beim Händler mit seiner 2017er Tracer (Vorführer) dem Händler hinterher gefahren
    als er meine zur Probe fuhr und der Vorführer lief viel ruhiger. Halt so wie meine als sie neu war.
    Der Händler hatte damals ja auch bestätigt das die Vibrationen und der raue Motorlauf ab gewissen
    Drehzahlen ungewöhnlich sind.
    Ab 125 Km/h vergeht mir jedenfalls der Spaß am Motorrad :(

  • #15

    Darf ich fragen, warum du einen der Auspuff montiert hast, ist der anders?


    Gesendet von meinem RNE-L21 mit Tapatalk

  • #16


    es gibt hier zwei dinge zu unterscheiden:


    1) Gewährleistung: die hast du vom Gesetz her für alles was du kaufst. Der Händler (!) muss dir Sachen reparieren/ersetzen die bereits beim Übergabezeitpunkt schadhaft waren. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass es nicht schadhaft war, danach (bis zu 24 Monate) musst du beweisen, dass der Schaden schon zu Beginn da war.


    Die gesetzliche Gewährleistung ist Sache des Händlers und hat mit dem Hersteller nichts zu tun. Viele Händler versuchen sich da rauszuschummeln und verweisen den Kunden auf die Garantie des Herstellers.


    2) Garantie: Der Hersteller (!) gibt dir eine freiwillige (!) Garantie. Die Bedingungen sind dabei völlig frei wählbar. Er muss auch gar keine Garantie geben. Bei Yamaha ist es eben so, dass sie sich das Bike selber anschauen wollen, und es egal ist bei wem du sie in Anspruch nehmen willst. Denn am Ende steht Yamaha dafür gerade, nicht die Werkstatt wo dus machen lässt.


    Wenn du das Bike noch nicht lange hast, zahlt es sich durchaus aus deinen Händler damit zu behelligen und auf Gewährleistung zu pochen. Denn die lässt sich nicht so einfach einschränken oder an seltsame Klauseln knüpfen (wie z.B. das alle Services gemacht sein müssen). Aber das geht eben nur beim Verkäufer und auch meistens nur in den ersten 6 Monaten (weil’s danach einfach kompliziert wird zu beweisen dass der Fehler schon von Anfang an da war).


    So wie ich das in deinem Fall verstanden habe hat sich Yamaha das Bike noch gar nicht angesehen und der Händler hat auf eigene Faust repariert. Er dürfte es wohl als Gewährleistungsfall oder auf Kulanz handeln.


    Hast du schon geschaut ob das selbe Problem auch beim Vorführbike auftritt? Es ist bei solchen Dingen oft schwer zu Beschreiben und herauszufinden dass man auch vom gleichen spricht. Sowohl für den Händler als auch für Yamaha ist es wichtig dass ihr alle vom gleichen Problem redet, es gleich reproduzieren könnt und damit auch gemeinsam wisst, wenn es behoben ist.


    Ich vermute stark dass der Händler einfach von was anderem geredet hat - das hat er repariert aber das ist dir vielleicht nie aufgefallen. Dafür ist ihm dein Problem nicht aufgefallen.


    Für dich heisst das: Du kannst mit dem Problem in eine andere Werkstatt (Yamaha Vertragspartner) wenn du deiner nicht mehr vertraust. Oder du berufst dich auf die Gewährleistung, dann musst du es aber über den Händler machen.

  • #17

    @ Tribbelspeed


    Ich habe den XSR-Auspuff vom Schwestermodell montiert weil mir die originale "Edelstahlschweissnahtoptik"
    überhaupt nicht gefällt. Die Auspuffe unterscheiden sich aber nur am Endrohr, das Innenleben ist das Selbe.
    Insofern dürfte das keine Auswirkungen auf`s Motorrad haben.


    @ Oxdefec


    Ja ich bin den Vorführer gefahren und da war?s super ohne Vibrationen.
    Hab ich aber schon am Anfang erwähnt. Trotzdem Danke für deine
    rechtliche Ausführung.
    Ich habe das Moped am 26.09.2017 zugelassen, bin also aus der 6 Monatsfrist raus.
    Ich behaupte ja auch gar nicht das der Mangel von Anfang an da war.
    Das hat sich halt die letzten 1000 Km so ergeben, aber es kann doch nicht sein das sich
    ein Motorrad so verändern darf das es seinen Ursprünglichen Charakter nicht mehr hat.
    Muß ich sowas hinnehmen? Das wäre in etwa vergleichbar als wenn es Anfangs 5 ltr./100Km verbraucht und
    nach 4.000Km dann 7,5 ltr./100Km ?! Ich glaube nicht das man sowas hinnehmen müsste.
    Warum sollte ich dann mein problem hinnehmen müssen ?

  • #18

    der mangel muss sich nicht schon von anfang an zeigen. wenn z.b. ein dichtungsring nen riss hat, kann das die ersten 1000km gar keine auswirkungen haben. wenn er dann aber irgendwann undicht wird und es probleme gibt, dann war der mangel schon von anfang an da - man hat ihn aber halt erst nach 1000km bemerkt.


    wenn du es über die garantie machen willst, würde ich mir nach er aktion ehrlich gesagt eine andere werkstatt suchen und darauf bestehen, dass sich das wer von yamaha anschaut, wenn sie es nicht selber richten können. ich weiß nicht genau ob sich yamaha alle garantiefälle selber anschauen will (glaub ich fast nicht), aber in manchen fällen kann es schon sein. es kostet auf jeden fall nichts mal bei ner anderen vertragswerstatt anzurufen, dein problem zu schildern und zu fragen, wie es dort ablaufen würde.


    abspeisen lassen würd ich mich damit nicht, wenn’s bei nem anderen bike definitiv nicht vorkommt und es nicht irgendwelche anderen ursachen haben könnte (selber gemachte umbauten o.ä.).

  • #19

    Wär's nicht vernünftig, den Y.-Besichtigungstermin abzuwarten und sich mit dem Fach- Mann/Frau direkt face to face kurzzuschließen?
    Und dann zu reagieren. Ggf. dann eben auch mit freundlicher Rechtsvertretung, wenn nötig...

    Bonne Route, Harald
    mittlerweile reiner Genussfahrer.
    ErFahrung > 350kkm
    MTM850 garage grey

  • #20

    @ Oxdefec


    Danke für deine Ausführung. Ich bin ebenso der Meinung das sich ein Defekt durch Materialfehler nicht unbedingt
    sofort bemerkbar machen muß. Wäre ja denkbar das sich im Motor an einem rotierenden Bauteiteil etwas abgelöst hat.
    Ich denke da z.B. an die Kurbelwelle. Die ist ja gegossen. Denkbar z.B. das die irgendwo einen Lunker (Lufteinschluss) hatte
    und sich irgendwann ein kleines Stück vom Guß verabschiedet hat. Bei den hohen Drehzahlen wirken sich ein paar Gramm Unwucht sicherlich gewaltig
    auf den Rundlauf aus.
    Nur wie kann man sowas nachweisen ??
    Ich werde jedenfalls jetzt direkt an Yamaha schreiben und den Sachverhalt chronologisch schildern.


    @ Kanitfastan


    Ja du hast recht, den Termin mit dem Inspektor möchte ich auf jeden Fall wahrnehmen. Eben nur
    nicht mehr bei dem Händler wo ich gekauft habe. Mit dem bin ich durch.
    Aber das lässt sich sicher auch bei einem anderen Händler machen.

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