Also ich bin mir sicher, dass die den Halter, der direkt ans Moped kommt bearbeitet haben.
Original ist da in der Aussparung nur Platz für die Nute des Halters. Die ist hier nicht mehr Original…
Also ich bin mir sicher, dass die den Halter, der direkt ans Moped kommt bearbeitet haben.
Original ist da in der Aussparung nur Platz für die Nute des Halters. Die ist hier nicht mehr Original…
Über 40-45 Grad bist Du im strafbaren Bereich…..
Daher meinte ich, dass der Mittelsteg gekürzt werden kann und dann muss eine neue Nute recht und links gefeilt/geschnitte oder gefräst werden, in die der eigentliche KZH einrastet.
Muss man halt vorher abmessen und es ist Gebadtel. Sollte aber machbar sein…
Ich würde den Mittelsteg einfach kürzen und so modifizieren, dass der Winkel des Kennzeichnens passt. Ist nen Hauch länger als ohne, aber legal.
Oder eben den KZH so lassen wie er ist.
Wie schon erwähnt: 52 Grad sind eine Straftat. Das kostet laut Google bei Erstverstoß zwischen 800 - 1000€ plus Punkte. Das wäre es mir nicht wert.
Sag mal kurz Bescheid, wenn Du wechselst bzw. gewechselt hast, ob bzw. wie das klappt. Ich würde das gerne auch bei meiner RN 69 machen….
Aber egal, Hauptsache legalisiert.
Das ist kein Quatsch, denn Teilegutachten ist nicht ABE und nicht zwingend modellspezifisch. Im Endeffekt sagt es aus, dass dieses Teil prinzipiell geeignet ist und geprüft ist, eventuell auch an anderen Motorrädern.
Die reale Eignung, wie etwa Freigängigkeit wird bei der Abnahme geprüft. Und dann ist es gültig für Dein Motorrad.
Danke für die ausführliche Beschreibung 😊👍
Auf meiner nackten RN 69‘ passt das nicht, aber die Idee und Umsetzung finde ich ziemlich interessant.
Jepp 😊 Herrenberg gehört ja noch zu Großraum Stuttgart 😉
Heute im Stuttgarter Raum auch die 10.000er gemacht, mit Bremsflüssigkeitswechsel, bei meiner RN69.
Hat 359€ gekostet, was ich relativ gesehen ok fand,, absolut natürlich nicht
Spannend...
Ich habe eine Eintragung nach §19 angemeldet, explizit für die Riser und dabei auch den Lenker und Bremshebeleintragen lassen, da ja deren ABE nur für Fahrzeuge im Originalzustand gilt. Ob das bei einer Eintragung der Riser immer gelten würde, war mir zu unsicher.
Preis weiß ich nciht mehr, war aber definitiv keine 100€.
Aber es handelt sich bei den Risern im eine Anbaumaßnahme, da ein Teilegutachten vorliegt. Somit ist eine Einzelabnahme NICHT notwendig.
Der Gesetzestext ist vom TÜV.