Mein Händler hat mir bisher noch keinen Termin genannt, er sagt er weiß es eben selber nicht und will mir nix falsches sagen
Aber ich warte sowieso, und wenns diese Saison garnix mehr gibt dann kaufe ich eben weiter Zubehör
Beiträge von santa
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Zitat
Genau und das rechtliche Konstrukt versteht man eben auf anhieb als Nichtjurist nicht sofort - denn was will ich denn mit einem Vertrag, wenn der eh nicht erfüllt werden kann ?!
Antwort: Wenn der Vertrag nichtig ist, dann habe ich auch keinerlei vertraglichen Ansprüche gegen die andere Vertragspartei. Genau dies möchte man aber verhindern (deshalb die Reform 2002), da diese vertraglichen Ansprüche für mich als Anspruchssteller günstiger sind (weniger Voraussetzungen, andere Beweislast usw.).Stimme ich dir zu, macht Sinn In dem Fall ja sogar besser für uns bzw den Wartenden - Stichwort Ersatzleistung usw.
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Okay, da hast du natürlich dann Recht Wobei mir das 2011 in der Schule noch so beigebracht wurde
Ich wollte auch letztlich nur feststellen dass ein Vertrag nur weil er so nicht stattfindet eben nicht nichtig ist - kaufmännische Sache ebenLG
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Ein Vertrag mit einer geschäftsunfähigen Person ist zB IMMER nichtig O.o
Und das ist auch heute noch so, der war seit Vertragsschluss nichtig und ist es damit immer. -
Nein, ich benutze sowas garnicht Ich helfe nur gerne beim suchen
Edit:
http://www.motorradonline.de/s…rradfahrer-im-test/389566Vielleicht ganz interessant, mal n Überblick - allerdings 3 Jahre her...
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Ich denke da geht es nicht um Reichweite, so hab ich das verstanden. Sondern lediglich mal hintereinander fahren und kurz was bequatschen usw. Korrigiere mich bitte wenn ichs falsch verstanden habe Leser
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Zitat
(2) Der Gläubiger kann nach seiner Wahl Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen in dem in § 284 bestimmten Umfang verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner das Leistungshindernis bei Vertragsschluss nicht kannte und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat. § 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.
Klar, da steht von Schadensersatz, davon habe ich nicht gesprochen. Der Vertrag ist nichtig wenn er von vornherein unerfüllbar war. Das trifft ja nicht zu, deswegen ist der Vertrag nicht nichtig.
Hierzu folgernder Text Quelle: wikipedia
ZitatWenn Rechtsgeschäfte oder Willenserklärungen so schwere Mängel aufweisen, dass das Gesetz ihnen von Anfang an keine Rechtswirkungen zugesteht, sind sie nichtig. Diese Nichtigkeit ist nur in wenigen Fällen, die das Gesetz abschließend aufzählt, heilbar. Die Nichtigkeit besteht von Anfang an („ex tunc“), und zwar unabhängig vom Willen der Beteiligten und wirkt gegen jedermann
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http://www.amazon.de/DeTeWe-Ou…=motorrad+funkger%C3%A4te
Ganz gute Bewertungen - und auch n Headset dabei. Muss man halt schauenw as man will
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Hier aus dem Thread wo cih die Zahl her habe:
ZitatLokonda
Betreff des Beitrags: Re: SitzbankBeitragVerfasst: Fr 21. Feb 2014, 17:17
Hab mir vorhin auch mal die SR angeguckt und mit der Sitzbank hast du Recht, sie kostet "nur" 160€. Ich darf sie dem nächst mal für ne Stunde testen. Für mich (1,80 Meter) war sie in der Höhe gerade noch passend.Stammt nciht von mir, ich sagte nur ich habs gelesen, vllt fragt man Lokonda woher die Zahl stammt.
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Nichtig wird der Vertrag sowieso nicht, das würde voraussetzen dass er zum Zeitpunkt des Unterschreibens bereits nicht zu erfüllen war
Ist aber eine sehr kaufmännische Diskussion, wir wissen was du meinst