Hallo,
kurzen Frage, kann ich die Scheibe dann noch in der Höhe verstellen?
Hat jemand ein Bild mit einer Tom Tom Halterung, wie bekommt man die am besten dran?
Gruß
Obstschnittchen
Hallo,
kurzen Frage, kann ich die Scheibe dann noch in der Höhe verstellen?
Hat jemand ein Bild mit einer Tom Tom Halterung, wie bekommt man die am besten dran?
Gruß
Obstschnittchen
Also die Polizei macht es nicht sondern die Ordnungsbehörde die Polizei darf nur festsetzen und nicht still legen.
Zitat von katzenaugeAlles anzeigenDie Ordnungsbehörde kann in folgenden Fällen die Stilllegung eines Fahrzeugs veranlassen:
Versicherungsbeiträge wurden nicht gezahlt / Erlöschen des Versicherungsschutzes
Kfz-Steuer wurde nicht gezahlt
Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs / Verkehrsunsicherheit
TÜV / AU abgelaufen
Fehlende Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Erwerber
Vor der Anordnung zur Zwangsstilllegung erhält der Fahrzeuginhaber im Regelfall eine Aufforderung zur Zahlung der Kfz-Steuer bzw. zur Beseitigung der Mängel o. ä. Die entsprechenden Nachweise müssen vorgelegt werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz haben Sie max. 3 Tage Zeit zur Behebung.
Bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung wird per Ordnungsverfügung die Stilllegung des Fahrzeuges veranlasst. Sobald Sie die Ordnungsverfügung erhalten haben, darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden. Bei der Polizei wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben. Der Außendienst der Stadt entsiegelt vor Ort die Kennzeichenschilder und zieht den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Durch Amtshilfe kann die Stadt auch Kennzeichen von auswärtigen Fahrzeugen entsiegeln, wenn sie von einer anderen Ordnungsbehörde dazu aufgefordert wurde.
Zitat von RenéAlles anzeigenAllerdings werden/wurden in Teilen Bayerns Motorräder die zu laut sind, sofort stillgelegt. Ging vor 2-3 Jahren durch die Presse.
Still legen darf nur der Tüv, die Polizei darf nur die Weiterfahrt untersagen was schon schlimm genug sein kann wenn man keinen Hänger zu hause stehen hat.
Die Gesetze haben sich auch in der zwischenzeit etwas geändert.
Also ich kann sagen das eine Stilllegung nicht wegen fehlender DB Eater statt findet, hier waren sicherlich noch andere Dinge nicht korrekt.
Ich komme aus dem Lager Harley und hatte auch mal eine Kontrolle weil ich zu laut war, ja es fehlten die Eater. Ich durfte 160€ bezahlen aber dann auch weiter fahren. Eine Stilllegung kommt nur dann in Frage wenn es sich um ein Sicherheitsrelevantes Teil handelt und dazu zählt ein Eater nicht.
Habe auch Kumpels von der Blauen Fraktion und die haben mir das so auch bestättigt.
Also vorsatz kostet doppelt aber auch keine Punkte und Still legen dürfen die Blauen auch nicht, sie untersagen nur die Weiterfahrt, bleibt das Bike dort stehen kommt eine Kralle dran. Ich habe in den Jahren der Harley noch nie eine Stilllegung erlebt allerdings schon einige gesehen dennen die Weiterfahrt untersagt wurde und dort auch Krallen am Bike angebracht wurden. Hier muss dann bei der Polizeitstation sich gemeldet werden wenn man das Bike dann abholen möchte.
So gestern sind die Verlängerungen vom Schlumpg gekommen und ich habe sie sofort angebaut.
Heute zur Arbeit gefahren und ich muss sagen perfekt nun sehe ich endlich wer oder was hinter mir ist.
Ich werde aber noch bei den Verlängerungen Loctit drauf machen so das die eine Verbindung sich nicht mehr lösen kann.
Was sagt denn der TÜV zu der Veränderung?