Ich hab mal eine 50 PS-Drossel aus einem Motorrad entfernt, weil Ansaugstutzen mit den Reduzierstücken spröde geworden sind. TÜV hat's abgenommen, und die Zulassungsstelle war extra fleißig. Ich hatte danach ein Beiblatt am Fahrzeugschein, weil danach nicht mehr nur "Reduktion der Leistung durch geänderte Ansaugstutzen" drin stand, sondern zusätzlich auch noch "Erhöhung der Leistung durch geänderte Ansaugstutzen". Na klar, macht Sinn
Zusammen mit ein paar Eintragungen und der "Ausnahme von der Verpflichtung der Erteilung eines neuen Nummernschildes" (nach Umzug alte Nummer behalten, war damals in NRW so möglich) war das aber weiterhin Beiblatt.
Da das Motorrad neu mit 50 PS ausgeliefert wurde, blieb die "Erhöhung der Leistung durch geänderte Ansaugstutzen" auch nach meiner Reklamation drin. Das war in die 1990er eine Grenze, aber der die Versicherung teurer wurde. Anno 2010 wurden mit 57 PS die Haftpflicht dann 2 Euro günstiger, und dafür die Teilkasko 2 Euro teurer. Klar, ein möglicher Dieb kriecht zuerst unterm Motorrad rum um zu gucken, ob's offene Ansaugstutzen hat, sonst lohnt sich der Diebstahl ja gar nicht. Und nur erfahrene Motorradfahrer trauen sich volle 57 PS statt 50 PS zu, deshalb verursachen die weniger Schäden. (Angesichts des geringen Preisniveaus von Motorradversicherungen in Deutschland möchte ich aber nicht jammern, nur diese Kuriosität der Versicherungsmathematik bewundern.)
