Da hab ich mal was vorbereitet:
Wenn Deutschland Motorrad- statt Autostaat wäre...
Dann gäbe es folgende gesetzliche Regelungen:
Überholverbote gelten nur für PKW, LKW etc - nicht für Motorräder. Diese dürfen überall überholen, da sie dazu weniger Strecke benötigen.
Dieselmotoren sind für PKW verboten, da diese zu laut sind und gesundheitsschädliche Emissionen ausstoßen. Auch wurde in der Vergangenheit zu oft mittels Heizöl Steuerhinterziehung begangen. Lachgas für Motorräder ist erlaubt, da es nur den Fahrer selbst gefährdet, kein schädlichen Emissionen freisetzt und ohnehin wegen des stärkeren Verschleißes nur selten benutzt wird.
Wer im PKW mit illegalen Umbauten wie Nachrüst-Radios, blauer Tachobeleuchtung oder Klappsonnendach angetroffen wird bekommt 6 Monate Fahrverbot, 6 Punkte und zahlt 1000 Euro.
Einzelabnahmen für Tuningmaßnahmen am Motorrad wie Motortuning oder geänderte Übersetzung kosten pauschal 25 Euro.
Die Hersteller- und Paarbindung für Motorradreifen fällt. Stattdessen gilt sie jetzt für PKW.
Eintragungen von Kfz-Schein zu Kfz-Schein müssen vom TÜV für 5,- abgenickt werden.
Motorräder bekommen neue Kennzeichen mit den Maßen 12x18 cm - auf Wunsch auch kleiner. Es darf vorne oder hinten, mittig oder seitlich, vor oder hinter dem Hinterrad, auf die lesbare Seite geschraubt oder auf der Unterseite des Motorrads angebracht werden.
Die Innenstädte werden für PKW gesperrt, da diese den Verkehrsfluss behindern, wertvollen Lebensraum für Parkflächen vergeuden und eine zu große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Auch hörte das Falschparken trotz mehrfacher Androhung von Streckensperrungen nicht auf.
Motorradhersteller/importeure werden per Gesetz dazu gezwungen, Motorräder an Fürherscheinneulinge zum Selbstkostenpreis zu verkaufen.
Bei Stau ist Grundsätzlich eine Spur für Motorradfahrer frei zu halten, die auch von Rettungsfahrzeugen benutzt, aber nicht blockiert werden darf.
Freie Fahrbahnwahl für Motorräder überall, für Pkw bis 3.5t den rechten oder bei mehr als zwei Fahrstreifen für eine Richtung die mittlere und rechte Spur. Die linke ist Motorradfahrern vorbehalten. Für Lkw ab 3,5t sind Städte grundsätzlich gesperrt, Ausnahmen bilden speziell markierte Fahrstreifen.
Innerorts sind grundsätzlich Extrafahrstreifen für Kleinkraft- und Fahrräder vorhanden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nicht für Motorräder, sie dienen lediglich als Richtgeschwindigkeit. Es wird davon ausgegangen, dass Motorradfahrer die für sie und die Fahrbahn/Umwelteinflüsse geeignete Geschwindigkeit wählen.
Alle - nicht Motorräder müssen mit bläulichem Licht fahren, zur besseren Unterscheidbarkeit von Motorrädern.
Motorräder müssen an Tankstellen nur noch die Hälfte des angezeigten Betrages bezahlen, da sie erwiesenermaßen eine Zapfsäule um 2/3 der Zeit kürzer blockieren als ein Fahrzeug. Autos mit mehr als 75 PS zahlen dafür den 1,5 fachen Faktor. Mit der Differenz erhält das Motorrad an der Tankstelle noch eine kostenlose Fahrzeugwäsche (auf Wunsch mit Kettenpflege).
Motorradfahrer dürfen nicht von Polizisten kontrolliert werden.
die motorradfahrspuren werden unterirdisch beheizt damit der asphalt immer optimalen grip bietet und bei regen bzw nach regen extrem schnell abtrocknet und man auch im winter trotz eis und schnee fahren kann.
Gullydeckel liegen nicht mehr mitten in der Fahrbahn sondern nur noch am rand. Diese Regel gilt nicht, wenn es sich um eine Kurve handelt. In diesem Fall ist auf Gullideckel zu verzichten, damit der verantwortungsvolle Motorradfahrer die volle Fahrbahnbreite ausnutzen kann...
reifen kosten nur noch die hälfte, bzw alle Verschleißteile werden im preis drastisch gesenkt und dafür teile für dosen erhöht um einen Ausgleich zu schaffen.
PKW und LKW Fahrer dürfen während der Fahrt nur noch Rauchen, wenn alle Fenster fest verschlossen bleiben. Somit kommt ein Dosenlenker auch gar nicht in die Versuchung seine Kippe mitten in der Fahrt raus zu werfen.
Fahrzeuge mit Scheiben- und Scheinwerferwaschanlagen sind ab dem 01.07.2021 verboten. Vorhandene Einrichtung sind sofort zu demontieren.
Berg- und kurvige Waldstrecken werden für Autofahrer gesperrt, weil sie durch häufiges Kurvenschneiden die Motorradfahrer gefährden. Autofahrer bekommen daher auch mindestens Teilschuld im Falle eines Unfalles mit einem Motorrad, da das Auto eine erhöhte Betriebsgefahr für das Motorrad darstellt.
Winter wird abgeschafft, was dazu führt, dass Eisdielen ganzjährig geöffnet haben. Jede Eisdiele muss jedoch mindestens fünf Motorradstellplätze vor dem Eingang vorweisen, und zwar so angeordnet, dass die Motorräder parallel zur Straße parken, denn sonst können sie von den Eisdielengästen nicht bewundert werden.
Älteren und gehbehinderten Menschen wird von der Krankenkasse ohne Zuzahlung ein Krankenfahrstuhl vom Typ LS 650 zur Verfügung gestellt. Privatversicherte erhalten manchmal sogar eine Honda 500 Rebel.
Cabriofahrer müssen Integralhelme tragen, wenn sie mit geöffnetem Verdeck fahren. Werden sie ohne Helm erwischt, wird das Dach geschlossen und der Öffnungsmechanismus dauerhaft unbrauchbargemacht.
Fahrzeuge mit einer Breite über 1,85m oder einen Leergewicht über 1666kg dürfen nur noch auf Autobahnen und in 3 km Umkreis der Autobahn genutzt werden, da sie für Fahrten auf Landstraßen oder innerorts zu sperrig/unhandlich sind, was eine Gefährdung des Verkehrs darstellt. Für diese Fahrzeug gilt außerdem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h, da sie ein erhöhtes Risiko darstellen.
Alle motorisierten Fahrzeuge (außer Motorrädern) sind mit vier Rückspiegeln auf jeder Seite des Fahrzeugs auszustatten, um den toten Winkel zu eliminieren. Jahrelange Drohungen, diese Regelung einzuführen, wenn die PKW-Fahrer nicht endlich wieder wie vorgeschrieben Schulterblicke beim Spurwechsel, Abbiegen, Wenden Einparken und Überholen durchzuführen, wurden seitens der Autofahrer ignoriert, daher ist der Gesetzgeber zu dieser Maßnahme gezwungen.
Fahrtrichtungsänderungen über Straßenmarkierungen werden bei Neufahrzeugen technisch verhindert (elektronische Lenkung), wenn dabei der Blinker nicht mindestens 5 Sekunden vorher gesetzt wurde. Fahrzeuge, die bereits in Gebrauch sind, müssen innerhalb einer großzügigen Übergangsfrist von 3 Tagen umgerüstet werden.
Begeht ein Autofahrer Unfallflucht nach einem Unfall mit Beteiligung eines Motorrads, trägt der Verband der deutschen Kfz-Versicherungen alle entstandenen Kosten. Der finanzielle Mehraufwand wird auf alle PKW-Versicherungen umgelegt.
Wird ein Unfallflüchtiger erwischt, wird ihm lebenslänglich jede Fahrerlaubnis außer Klasse M entzogen. Er darf den Rest seines Lebens nur noch chinesische 4-Takt-50er-Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 23,1 km/h und einer maximalen Zuladung von 75 kg bewegen. Dabei gilt Helm-, Rückenprotektor- und Lederkombipflicht sowie die 0,0 Promille-Grenze.
Für das Volk wird monatlich eine Packung Oropax (30 Stück) ausgegeben. Abzuholen beim Gesundheitsamt. Des Weiteren werden Sportschalldämpfer für PKW verboten und für Motorräder Pflicht. DB-Killer können, müssen aber nicht eingebaut sein.
wer mit Hut erwischt wird oder mit Wackeldackel / Klopapierrolle auf der Hutablage dem wird mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen!! Natürlich wegen des Verletzungsrisikos bei einem Unfall oder bei einer Vollbremsung, bei der alles von der Hutablage nach vorne auf die Insassen geschleudert werden kann. Hüte sind verboten, weil sie beim Unfall Feuer fangen können und dann zu schwersten Verbrennungen am Kopf führen. Außerdem können sie verrutschen und dem Fahrer so die Sicht nehmen, was zwangsläufig einen schweren Unfall nach sich zieht.
Alle Fahrzeuge mit Ausnahme von Motorrädern dürfen durch Tunnel nur noch schiebend (also ohne laufenden Motor!) bewegt werden. Dadurch wird für alle Tunnelbenutzer eine reine und saubere Atemluft auch im Tunnel gewährleistet.
