Beiträge von Puls130

    Frage an Siri (im versammelten Freundeskreis) "Siri willst Du mich heiraten?"

    Antwort: "Da müsste ich erst einmal Deinen Kontostand kennen".

    Computer können so menschlich sein ;).

    Ist schon Jahre her, ich werde heute noch damit aufgezogen ^^.

    Wie schon von mir geschrieben, die Scheinwerfer haben eine auf Halogen geprüfte Bauartgenehmigung. LED-Nachrüstleuchtmittel werden dafür wohl jeweils eine eigene Bauartprüfung durchlaufen müssen. Ansonsten wird wohl nichts mit legaler Nutzung.

    Ähnliches Spiel gibt/gab es auch schon bei Xenon-Leuchtmittel-Nachrüstsets für PKW. Die sind auch nicht legal in Halogen-Scheinwerfern verwendbar (bisher noch von keinem Xenon-Leuchtmittel-Nachrüstset mitbekommen das eine Bauartgenehmigung dafür erteilt wurde).

    Die Problematik liegt hier eindeutig in der Verwendung eines Leuchtmittels, für den der Scheinwerfer ursprünglich nicht bauartgenehmigt abgenommen wurde.

    Bei Xenon-Scheinwerfern darfst Du in der Regel auch beliebige Xenon-Leuchtmittel verbauen. Einschränkung, sofern keine Beschränkung der Leuchtstärke aufgrund des für leuchtstärkere Xenon-Scheinwerfer vorgeschriebene Scheinwerferreinigungsanlage besteht und eine solche nicht vorhanden ist (so z.B. Ford-Mustang Gen. 6).

    So einfach ist die Sache wohl nicht. Freigabeliste für Halogen für PKW ist überflüssig. Die mit Halogen ab Werk ausgestatteten Fahrzeuge haben Scheinwerfer die auf deren Zulassungsfähigkeit zuvor geprüft wurden und über eine E-Kennzeichnung verfügen. Austausch Halogen gegen LED könnte die Ausleuchtung nicht nur von der Lichtstärke verändern. Unter Umständen könnte die Ausleuchtung auch Bereich erfassen die nicht ausgeleuchtet werden sollen (um eine Blendung Anderer zu verhindern). Somit Umrüstung auf LED aus Sicherheitsgründen keine Formsache. Da muss sinnvollerweise jeder Scheinwerfer auf dessen Ausleuchtverhalten überprüft werden. Niemand von uns möchte durch den Gegenverkehr geblendet werden.

    Die Tracer (alle Generationen) hat im Frontscheinwerfer LED.

    Somit nichts mit dem "Glühobst" früherer Zeiten. Austausch der Led-Leuchtmittel auch nicht vorgesehen. Da müsste man den kompletten Scheinwerfer tauschen.

    Mit 70 durch den Ort fahren ist für mich auch nicht in Ordnung. Dabei gehe ich davon aus das Du die Geschwindigkeit meinst und nicht das Alter ;).


    Was Änderungen die eine Erhöhung der Lautstärke bzw. Fahrgeräusche bewirken bin ich auch nicht begeistert. Zugegeben, früher auch mal ausprobiert wie sich reversible Entfernung von Innenteilen des Luftfiltergehäuses auf Leistungsverhalten und Lautstärke auswirken. Da wurde eine CB250 für einen Bekannten in der akustischen Wahrnehmung zu einer Bol'dor. Ich hatte kurzfristigen Spaß, dann wieder Ori-Zustand hergestellt.

    Man muss aber nicht verbal so tief in die Kiste greifen und solche negativen sozialen Einstufungen äußern.

    Die geringere Haltbarkeit von Nightbreaker und vergleichbarer Produkte anderer Hersteller wird immer wieder geäußert. Ist wohl so ähnlich wie die Haltbarkeit eines getunten Motors. Kann lang halten, muss aber nicht. Die Materialbelastung ist halt höher. Immerhin ist auch mit diesen Leuchtmitteln durchaus eine nennenswerte Verbesserung feststellbar. Wenn man das Pech hat das die immer wieder verrecken, dann kostet das in Summe auch durchaus Geld diese zu ersetzen. Und den Aufwand für den mehrfachen Tausch hat man noch zusätzlich.


    Ob jetzt die Umrüstung auf die genannten LED-Leuchtmittel den Aufwand rechtfertigt? Die wenigsten von uns fahren wohl regelmäßig nächtens durch die Gegend. Allerdings habe ich den Eindruck, dass das LED-Licht meiner Tracer eine deutlich bessere Aufmerksamkeit bei anderen Verkehrsteilnehmern bewirkt. Auch wenn es den Faktor Glück gibt, bisher hatte ich noch nicht den Eindruck übersehen worden zu sein. Das war früher mit den H4-Funseln doch das eine oder andere Mal der Fall. Insoweit, auch in Angelegenheit verbesserte Fremdwahrnehmung eine vielleicht durchaus sinnvolle Tuningmaßnahme.