Für mich logisch das die Traktionskontrolle unter den genannten Bedingungen beim alleinigen vorne Bremsen auf Gras anfängt zu flackern. Dabei dreht sich hinten das Rad ja tatsächlich langsamer als vorne, da wie von Dir beschrieben das Vorderrad schon anfängt zu rutschen (aber noch nicht blockiert und somit keinen Fall für die ABS-Steuerung ist). Die Steuerelektronik erkennt eine höhere Raddrehzahl hinten und interpretiert dies als verhältnismäßig zu hohe Radumdrehungsüberschreitung gegenüber dem Vorderrad und glaubt an ein mögliches bevorstehendes antriebsbedingtes Ausbrechen des Hinterrades. Da im Reifengummi (noch) keine Sensoren verbaut werden, die einen tatsächlichen Schlupf durch Bremsen im Vorderrad registrieren können, glaubt die, in dem Fall dumme Elektronik, das das Hinterrad an Traktion verliert bzw. verlieren könnte und greift auf das angetriebene Hinterrad ein. Es wird wohl keine, oder zumindest keine Hoch-Drehzahlschwelle programmiert sein, ab der die Traktionskontrolle erst beginnt zu wirken. Somit macht die Traktionskontrolle auch bei, in Deinem beschriebenen "Testfall", vermutlich eher geringer Motordrehzahl, das was sie eigentlich soll, Abgleich der Radumdrehungen Vorne/Hinten überwachen, registrieren und regelnd eingreifen. Da hier aber tatsächlich wohl kaum viel Motorleistung weggenommen werden konnte, hast Du den Eingriff wohl ausschließlich durch das Flackern der TC-Kontrollleuchte feststellen können.
Beim alleinigen Bremsen hinten hat die Traktionskontrolle hingegen nichts zu regeln, da sich dabei die Raddrehzahl hinten gegenüber Vorne ungekeht darstellt. Wenn, wie von Dir beschrieben, das Hinterrad in den ABS-Regelbereich gebracht wird, ist die Situation für die Traktionskontrolle ein absurder Fall für einen Regeleingriff. Was soll sie da auch schon verrichten? Auf das nicht angetriebene Vorderrad kann die ja gar nicht einwirken.