Ohne Worte:
Die Allianz-Autowelt schreibt: Ist bei Motorrädern eine Mischbereifung erlaubt?
Unterschiedliche Reifenmodelle oder -hersteller sind bei motorisierten Zweirädern im Allgemeinen zulässig.
Ausnahme: Motorräder, bei denen in der Zulassungsbescheinigung eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen ist. In diesem Fall bleibt jedoch die Möglichkeit, beim Motorrad- oder Reifenhersteller eine Reifenfreigabe zu beantragen. Damit wird bestätigt, dass der jeweilige Reifen für die Maschine genutzt werden darf.
https://www.allianz-autowelt.de/sicherheit/mischbereifung/
Vielleicht hilft das um Ungereimtheiten bei der Begrifflichkeit zu lösen?