Auch wenn Freigabefetischisten lieber auf Videos mit "könnte", "vielleicht" und "möglicherweise" hören, hier Conti zu Thema Reifenfreigaben.
In den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung I und II) ist kein Reifenfabrikat angegeben. Also weiter mit Punkt b
Es ist der deutschen Vollkaskomentalität geschuldet, dass sich Reifen mit Freigabe einfach besser verkaufen. Wie ja auch hier in vielen Postings bewiesen wird. Also, wenn der Kunde es wünscht, produzieren die Hersteller eben Freigaben.
Continental Motorrad Reifenfreigaben
Grundsätzliches zur Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern:
Für Motorradreifen gilt nach wie vor, dass zwar auch hier die Reifenfabrikatsbindung formal aufgehoben ist (EU-Richtlinie 92/23/EWG), aber mit der Besonderheit, dass bei Montage anderer als der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Fabrikate eine Herstellerbescheinigung/Freigabe (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) des betreffenden Reifen- oder Fahrzeugherstellers einzuholen und dem Fahrzeughalter/-führer auszuhändigen ist, die dieser auf Verlangen vorzuzeigen hat (eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig).
Welche Arten von Reifenfreigaben gibt es und wie werden diese gehandhabt?
Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung (z.B. TRACER)
Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:
Es bestehen keine Einschränkungen. Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen, jedoch ist ein Nachweis zur Zulässigkeit der Bereifung oft hilfreich. Hierzu stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung
Gruß
Wolle