Och neeee.
Eine Kaskoversicherung kann bei "grober Fahrlässigkeit" die Zahlung verweigern.
Eine Haftpflicht (also die, die für die Fremdschäden aufkommt) zahlt auch bei "grober Fahrlässigkeit" (außer bei Alkohol). Sie kann den Versicherungsnehmer mit "bis zu 5000€" in Regress nehmen. Das ist bestimmt viel Geld, wird einen Motorradbesitzer aber wohl nicht in den finanziellen Ruin treiben.
ABER, die Versicherung muss die grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Da hakt es schon mal bei dem Filmchen vom Reifenonkel, das schon gut 2 Jahre alt ist. Warum gibt es denn noch kein "höchstrichterliches Urteil", wie im Film erzählt? Vielleicht weil so ein Fall noch nie zur Verhandlung gekommen ist?
Und die Allianz sieht für diesen Fall keinen Grund für die Nichtzahlung.
Und wenn YAMAHA genau beschreibt, wann eine Reifenbindung vorliegt
Alle Yamaha-Roller und -Motorräder ab dem Modelljahr 2011 (nicht Erstzulassungsdatum), auch größer 125 ccm Hubraum, unterliegen keiner Reifenfabrikatsbindung.
Eine Reifenfabrikatsbindung liegt bei Ihrer Yamaha dann vor, wenn Reifenfabrikate/-modelle in Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I, II; Fahrzeugschein/ -brief) eingetragen sind.
Steht in der Zulassungsbescheinigung von Ihrer Yamaha der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", aber es sind keine Reifenfabrikate/ -modelle in dieser eingetragen, liegt i.d.R. keine Reifenfabrikatsbindung vor.
und genau diese Felder bei der RN29 (und wahrscheinlich anderen Typen) nichts beinhalten, wird einem kein Richter grobe Fahrlässigkeit aufbrummen.
Und immer wieder:
Sowie irgend etwas am Moped verändert ist erlischt die Freigabe.
Ganz schön viele "unds".
Wenn man nur mit Freigabe fährt macht man ja nichts verkehrt.
Nur zu behaupten, es darf nicht ohne und die finanziellen Folgen seine unüberschaubar, sind halt nicht zutreffend und eher Fake News.
Gruß
Wolle