@ grauer Wolf
Ich weiß:
Langweil mich nicht mit Fakten, aber:
Eine Empfehlung ist kein Verpflichtung.
Und grade Yamaha schreibt auf der Homepage ja auch genau, wann ein Eintrag im Betriebshandbuch zu berücksichtigen ist und explizit, dass für die Mopeds keine Bindung vorliegt:
Eine Reifenfabrikatsbindung liegt bei Ihrer Yamaha dann vor, wenn Reifenfabrikate/-modelle in Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I, II; Fahrzeugschein/ -brief) eingetragen sind.
Steht in der Zulassungsbescheinigung von Ihrer Yamaha der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", aber es sind keine Reifenfabrikate/ -modelle in dieser eingetragen, liegt i.d.R. keine Reifenfabrikatsbindung vor.
Es steht ja jedem Hersteller frei, eine Reifenbindung für seine Modelle zu erwirken, wenn sie in irgendeiner Form kritisch sind (z.B. Hayabusa).
Nur,
wenn nix eingetragen ist, muss man auch keine Verpflichtung herbeten.
Und für die MT-09 Serie ist nunmal in Teil I und II nichts eingetragen.
Und was den TÜV anbelangt, der mußte schon bei meiner 07er Tuono (meinem ersten Moped ohne Reifenbindung) schlucken. Kleiner TÜV, dessen Mitarbeiter auch nicht auf der Höhe der Zeit war. Wollte im Rahmen einer Lenkereintragung nicht glauben das "so ein Motorrad" keine Fabrikatsbindung hat. Hat sich dann bei seiner Hauptstelle (TÜV Nord) erkundigt - und sich bei mir entschuldigt.
Wie gesagt, 2007.
Wer das jetzt noch nicht begriffen hat, sollte den Beruf wechseln.
Und was das verplempern von Lebenszeit durch nicht mehr auffindbare, völlig veraltete Statements und immer wieder das Ignorieren von aktuellen Herstelleraussagen angeht, oder Vermutungen wie
"nachgefragt wie die Sache jetzt ausgegangen ist und nach ggf. einem Aktenzeichen bekam ich als Antwort-
das sich außergerichtlich geeinigt worden ist, das der Verunfallte aber wohl deutlich auf einer Schadenshöhe sitzengeblieben ist.
Das ist der Stand der Dinge"
Herr Neo, erstmal kräftig an die eigene Nase fassen.
Und was die Form angeht z.B.:
"Nur weil du etwas nicht begreifst must du nicht persönlich diskriminierend werden.
Auch der schwierigste Sachverhalt ist dem Dümmsten zu vermitteln, wenn er noch keine Vorstellung davon hat."
Kommste selber drauf, oder ??
Und wo kommt das her?
" Und zwar: Solange es in D keine Höchstgeschwindigkeit-Begrenzung gibt sind die Reifenempfehlungen und Freigaben der Fahrzeug- und Reifenhersteller bindend."
dagegen:
https://blog.reifen-vor-ort.de…bedenklichkeitserklaerung
Sofern für Ihr Motorrad keine Reifenfabrikatsbindung gilt, dürfen Sie alle Motorradreifen, die über die gleiche Größe und die gleichen Spezifikationen verfügen sowie eine ECE-Prüfung besitzen, aufziehen.
Grobe Fahrlässigkeit in der Vollkasko:
Grundregeln zum Beweis:Der Versicherer muss beweisen, dass der VN oder sein Repräsentant(„Risikoverwalter“) den Versicherungsfall (mindestens) grobfahrlässig herbeigeführt hat (§ 61 VVG). Dies kann nur im Wege des Indizienbeweises geschehen. Tatsachenfeststellungen und Wertungen können sich bei der gebotenen „Gesamtschau“zu einer für den VN „tödlichen Mixtur“ mischen.Die Regeln des Anscheinsbeweises sind wegen der personalen Seite der groben Fahrlässigkeit zumindest in diesem Bereich nicht anwendbar(BGH 5.2.74, NJW 74, 948; Römer, VersR 92, 1191).
7. Beweispflicht des Versicherers auch in subjektiver Hinsicht:Für beide Komponenten des Begriffs der groben Fahrlässigkeitträgt grundsätzlich der Versicherer die volle Beweislast (BGH23.1.85, NJW 85, 2648).
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Regressforderung allerdings auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Dieses Limit gilt, wenn eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls vorlag. Es gibt aber auch Pflichtverletzungen, die erst nach dem Versicherungsfall eintreten. Das kann beispielsweise eine relevante Verletzung der Mitwirkungs- oder Schadenminderungspflicht sein. In diesem Fall reduziert sich die maximale Höhe der Regressforderung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf 2.500 Euro.
Dabei ist es unerheblich, ob ein solcher Verstoß grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Versicherungsnehmer begangen wird.
(https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/regress)