Aber das Schreiben von conti ist doch schon insofern fehlerhaft, als das für die MT-09 Serie keine Fabrikatsbindung besteht.
Gruß
Wolle
Beiträge von Wolle1050
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zxr750
Nur wenn explizit im Schein drauf hingewiesen wird. -
Grauer Wolf
Es ging nur um den Tonfall. -
Solange im Feld: Bemerkungen nicht der Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" steht, immer noch 6 Richtige.
Gruß
Wolle -
Ich habe Cra3 gefahren und fahre jetzt den Mpr5.
Den Cra3 finde ich besser als den Mpr5 und ich will ihn auf der Tracer fahren.
Wenn nun eine Warnung von Conti besteht interessiert mich das sehr wohl.
Also halt mal den Ball flach.Gruß
Wolle
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Also gibt es keine offizielle Warnung von Conti.
Gruß
Wolle
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Moin Viper.
Kannst du bitte mal auf diese offizielle Warnung von Conti verlinken? Ich finde dort nichts.
Gruß
Wolle -
Zitat von GrauWolfAlles anzeigen
Antwort kam schon heute morgen:Für mich heißt das: Montag oder Dienstag werde ich mit der ausgedruckten eMail beim TÜV aufschlagen und mir erklären/bestätigen lassen, warum bei der MT07 nachgefragt wurde, bzw. ich bei meiner Tracer nichts benötige.
Insofern: vielen Dank an "Hoinzi" für Deine Ausführungen - da ich mir den Road5 jetzt ohne Bedenken gönnen werde

Klingt plötzlich irgendwie ganz anders als der Text von einem gewissen grauen Wolf:
Klugscheisser droht mit Anwalt!
Meine Lieblingsspezies...
Die Gesetzeslage ergibt sich a) aus der EU-Verordnung und b) aus dem Verkehrsblatt des BMVI.
Ich zitier mich mal selbst:
GrauWolf hat geschrieben:
...In diesen Fällen findet sich zwar in der Zulassungsbescheinigung möglicherweise keine Reifenbindung. Viele Reifen- und Fahrzeughersteller empfehlen jedoch, nur solche Reifen aufzuziehen, die für das Motorradmodell positiv getestet und deshalb nachweislich geeignet sind. Dieser Hinweis ist – wenn nicht direkt in der Zulassungsbescheinigung verankert – häufig in den Betriebshandbüchern bzw. Fahrerhandbüchern verankert.Konkret: solltest Du vielleicht mal einen Blick in Deine Betriebsanleitung (MT09/MT09A | 1RC-28199-GT | 2015) werfen (im Sinne von: RTFM!),
da steht auf Seite 6-17, Mittig unten:
Vorderreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214F
Hinterreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214DAS gilt als amtliche Empfehlung von Seiten Yamahas !
Und daran hält sich der TÜVer.Insofern: viel Spass dabei dem TÜVer mit Anwalt oder Rechtsmitteln zu drohen...
Der wird Dich anlächeln und sagen: "Sorry, für Dich habe ich heute leider keine Plakette..." -
Hoinzi
Wenn das Moped eine Reifenfabrikatsbindung hat, also Eintrag in Teil I/II oder dort Hinweis auf Fabrikat in Betriebshandbuch, dann geht nur der/die Reifen, die dort erwähnt sind, bzw, für die Reifenhersteller eine Freigabe erwirkt haben.
Ein Zuwiderhandeln wird das Erlöschen der Betriebserlaubnis und wahrscheinlich einen Verlust des Kaskoschutzes sowie möglicherweise (wenn grobe Fahrlässigkeit nicht eingeschlossen ist) einen Regressanspruch der Versicherung im Haftpflichtbereich bis max 5000Eu nach sie ziehen.
Aber bis auf die Betriebserlaubnis natürlich Spekulation.Gruß
Wolle
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Der Varadero Forum Vorfall ist von 2013 , oder?
Das sagt der ADAC Stand 8/17:
1.3. Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern
Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt
im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von
Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung
bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die
Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
1. Es gibt keine Reifenbindung:
Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.2. Es gibt eine Reifenbindung:
Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen
Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden
und wird mitgeführt.Ich habe nie jemanden vorgeworfen, nur Reifen mit Freigabe verwenden zu wollen. Ich finde das gut. Mache ich auch in den meisten Fällen.
Ich wehre mich aber gegen die Aussage, man MUSS zwingend eine Freigabe haben, wenn der Hersteller keine einfordert. Und das ein zuwiderhandeln rechtliche Folgen hat.
Das konnte noch niemand (zum Glück) darlegen. Und sowieso: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.@yamatom900
Ich erfahre immer Neo als denjenigen, der andere Meinungen nicht respektiert und unsachlich antwortet.
Und ich mag es nicht, wenn Menschen wiederholt sehr arrogant andere Meinungen wegbügeln und penetrant ihre persönliche Meinung in den Vordergrund stellen und dazu mit veralteten Verweisen und nicht mehr vorhandenen Links arbeiten. Das ist mindestens schlechte Recherche, aber auch gerne Manipulation.Vielleicht können ja die Mods eine Rubrik einrichten, in die FAKTEN offizieller Seiten mit Quelle (wie z.B die Aussage von Yamaha.de oder ADAC zur Freigabe, Gerichtsurteile) kommentarlos eingestellt werden. KEINE Forendisskussionen!! Freigabe des Eintrags am besten erst nach Kontrolle Mod.
Sich daraus ergebende Diskussionen müssen in einem neuen Thread geführt werden. So bleibt die Aussagensammlung zum Thema neutral und jeder kann sich selber eine Meinung bilden.Gruß
Wolle