Beiträge von Wolle1050

    Ich hatte meine Felge reklamiert und Yamaha hat gesagt:
    Ist innerhalb der (ihrer) Toleranz. Tausch erst ab 110g.
    Aber immer reklamieren. Vielleicht tut sich dann mal was.
    Fahrtechnisch merkt man nach dem Wuchten natürlich nix.
    Gruß
    Wolle


    Klingt plötzlich irgendwie ganz anders als der Text von einem gewissen grauen Wolf:


    Klugscheisser droht mit Anwalt!
    Meine Lieblingsspezies...
    Die Gesetzeslage ergibt sich a) aus der EU-Verordnung und b) aus dem Verkehrsblatt des BMVI.
    Ich zitier mich mal selbst:
    GrauWolf hat geschrieben:
    ...In diesen Fällen findet sich zwar in der Zulassungsbescheinigung möglicherweise keine Reifenbindung. Viele Reifen- und Fahrzeughersteller empfehlen jedoch, nur solche Reifen aufzuziehen, die für das Motorradmodell positiv getestet und deshalb nachweislich geeignet sind. Dieser Hinweis ist – wenn nicht direkt in der Zulassungsbescheinigung verankert – häufig in den Betriebshandbüchern bzw. Fahrerhandbüchern verankert.


    Konkret: solltest Du vielleicht mal einen Blick in Deine Betriebsanleitung (MT09/MT09A | 1RC-28199-GT | 2015) werfen (im Sinne von: RTFM!),
    da steht auf Seite 6-17, Mittig unten:
    Vorderreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214F
    Hinterreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214


    DAS gilt als amtliche Empfehlung von Seiten Yamahas !
    Und daran hält sich der TÜVer.


    Insofern: viel Spass dabei dem TÜVer mit Anwalt oder Rechtsmitteln zu drohen...
    Der wird Dich anlächeln und sagen: "Sorry, für Dich habe ich heute leider keine Plakette..."

    Hoinzi
    Wenn das Moped eine Reifenfabrikatsbindung hat, also Eintrag in Teil I/II oder dort Hinweis auf Fabrikat in Betriebshandbuch, dann geht nur der/die Reifen, die dort erwähnt sind, bzw, für die Reifenhersteller eine Freigabe erwirkt haben.
    Ein Zuwiderhandeln wird das Erlöschen der Betriebserlaubnis und wahrscheinlich einen Verlust des Kaskoschutzes sowie möglicherweise (wenn grobe Fahrlässigkeit nicht eingeschlossen ist) einen Regressanspruch der Versicherung im Haftpflichtbereich bis max 5000Eu nach sie ziehen.
    Aber bis auf die Betriebserlaubnis natürlich Spekulation.


    Gruß


    Wolle