Das wäre zu einfach.
Ich muss als Käufer doch gar nicht lesen, was Conti da schreibt. Liest du "Serviceinfos" vom Reifenhersteller, wenn du Reifen fürn Polo kaufst?
Gruß
Wolle
Das wäre zu einfach.
Ich muss als Käufer doch gar nicht lesen, was Conti da schreibt. Liest du "Serviceinfos" vom Reifenhersteller, wenn du Reifen fürn Polo kaufst?
Gruß
Wolle
Ob RN29 oder RN 57 ist ja letztendlich egal.
Man braucht keine Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe.
Also muss ich mich als potentieller Käufer auch nicht darum kümmern, ob eine existiert, oder nicht.
Quelle: Conti-Reifenfreigaben
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.
Aber wenn der Hersteller ein Produkt auf den Markt schmeißt, dass nach eigener Aussage nicht funktioniert, muss er doch reagieren.
Gruß
Wolle
Alles anzeigen...
Zum CRA3 habe ich Conti mal angeschrieben und nach einer Freigabe gefragt. Ich zitiere hier mal die Antwort:
Sehr geehrte........
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir keine Freigabe für den Road Attack 3 auf dem Fahrzeug Yamaha Tracer 900/GT Typ: RN57 (1/5) erteilen konnten.
Unsere aufwendigen Fahrversuche haben gezeigt, dass Ihr Fahrzeug mit dem Road Attack 3 nicht so optimal harmoniert, wie unsere strengen internen Vorgaben dies verlangen.
Dies kann z.B. daran liegen, dass die elektronischen Regelsysteme (wenn vorhanden) nicht auf den sehr hohen Grip des Reifens abgestimmt sind, oder auch der sehr Handling-freundliche Reifen nicht mit der Fahrwerksgeometrie dieses Motorrades harmoniert.
Wir bitten dies zu entschuldigen, aber da uns die Sicherheit unserer Verbraucher sehr am Herzen liegt, geben wir nur Fahrzeug/Reifenkombinationen frei, die ausnahmslos alle internen Tests überzeugend bestehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Jürgen Breves
Technischer Kundendienst
Reifen Ersatzgeschäft D
Wie jetzt jeder für sich handelt, sei jedem selbst überlassen.
Lieben Gruß
Leite dieses Schreiben doch mal spaßeshalber ans KBA weiter. Mit der Bitte um Prüfung, ob nicht für RN29 Fahrer eine Warnung ausgegeben werden muss.
Conti muss ja für einzelne Reifen/Moped Kombinationen keine Freigabe erwirken und es dem Käufer überlassen, aber mit dieser Aussage bringt sich Conti, mMn in eine Schwäche rechtliche Position.
Gruß
Wolle
Na, dann hoffe ich doch, dass Conti beim KBA eine Warnung an die Fahrzeughalter in Auftrag gegeben hat, dass ihr Produkt nicht den Vorgaben entspricht und gefährlich ist. Denn wenn sie Kenntnis davon haben, das ihr Reifen nicht funktioniert, müssen sie ja tätig werden.
Auf der Conti-eigenen Seite schreiben sie ja, dass für EG Fahrzeuge keine Freigaben benötigt werden. Also kümmert sich der geneigte Käufer nicht um eine solche. Also wäre Conti in der Pflicht Abweichungen von der Norm zu publizieren.
Aber ich habe noch keine Warnung für die Kombi RN29 CRA3 beim KBA, oder bei Conti entdecken können.
Was zum Thema Beweislast:
https://www.wilhelm-rae.de/sit…xistipp_november_2011.pdf
und es geht immer nur um Kaskoschäden. Und bei neuere Policen läßt sich grobe Fahrlässigkeit mit einschließen.
Aber alternative Fakten sind ja modern.
Gruß
Wolle
„Reifenbindung“ vorhanden durch konkrete Angaben oder Verweis auf Betriebserlaubnis.
Und diese Bindung gibt es doch seit 2005 bei so gut wie keinem Moped mehr. Definitiv nicht bei RN29.
Es gibt weder in Schein, noch COC einen konkreten Eintrag, noch gibt es dort einen Verweis auf auf das Handbuch.
Also nix geändert.
Gruß
Wolle
Der Link führt aber zu Beitrag 1 dieses Threads.
Also nicht sonderlich hilfreich, oder?
Gruß
Wolle
Hmm. Da weiß ich nicht ob das Ding ne ABE hat oder was eingetragen werden muss. TÜV fragen.
Gruß
Wolle
Kann nicht legal sein weil du die Höchstgeschwindigkeit änderst.
Obs jemanden interessiert?
Wahrscheinlich nicht.
Gruß
Wolle
Man befreit sich nicht von Hersteller Vorgaben, man ist befreit.
Wenn die Versicherung eine Zahlung verweigern will (geht übrigens nicht bei der Haftpflicht) ist sie in der Beweispflicht, dass eine legale Reifenkombination zum Unfall geführt hat.
Und falls sie das wirklich kann, ist deine Haftung auf 5000 Eu limitiert.
Gruß
Wolle
Der auch MPR5 hinten mit CRA3 vorne fährt