Also,
Klugscheißer Modus an: Wenn die Verschleißmarker erreicht sind, bist du deutlich illegal.
Aber das weißt du sicherlich.
Gruß
Wolle
Also,
Klugscheißer Modus an: Wenn die Verschleißmarker erreicht sind, bist du deutlich illegal.
Aber das weißt du sicherlich.
Gruß
Wolle
Prinzipiell ist es auch zu früh. Es gibt leider eine sehr große Streuung bei den Erstausrüsterketten bei der RN29.
Bei meiner Speedy ist inklusive gelegentlicher Rennstrecke be 43000 noch die erste Kette drauf. Bei der Tracer hat sie keine 30000 gehalten.
Gruß
Wolle
Zum Glück tritt das Pendeln ja nicht mit freigegebenen Reifen auf.
Gruß
Wolle
Welches Moped hatte denn in den 90ern keine Reifenbindung mehr?
Das ging nach 2000 erst los. In den 90ern kamen die Freigaben der Reifenhersteller auf, sodass ich für andere Reifenfabrikate nicht mehr zu TÜV zum Eintragen fahren musste.
Und NEIN.
Auf meiner 2005er Speedy durfte ich (sogar mit einem Extra Schreiben von Triumph für deutschen TÜV und Polizei) alles fahren was den Dimensionen/Last-und Geschwindigkeitsvorgaben entsprach.
Wie aktuell auch.
https://www.gtue.de/Geschaefts…al/Datenbanken/55801.html
Gruß
Wolle
Wie du schon richtig schreibst: "Mit gesetzlicher Absegnung"
Also braucht niemand den Weltuntergang an die Wand malen, wenn man die "unsinnigen" Kombinationen fährt.
Ist ja nicht wie bei Carglas, wo das Auto explodiert, wenn man den Steinschlag in der Scheibe nicht sofort reparieren läßt.
Und nur darum geht es doch in diesen Freigabethreads.
Es ist legal und keine Versicherung oder sonstwer kann einem einen Strick daraus drehen, wenn man etwas legales macht.
Ob es sinnvoll ist, oder vielleicht sogar besser (Sportreifen vorne, Tourenreifen hinten) (alles ist besser als die Originalbereifung RN29), sei dahingestellt.
Gruß
Wolle
Weil er es nicht offiziell tut, sondern nur auf Einzelanfrage.
Nochmal:
Ich muss nicht auf Herstellerseiten nach Freigaben suchen. Wenn ich es bei Conti trotzdem mache steht auf der ersten Seite, dass ich das nicht brauche.
Wenn Conti sagt, mein Produkt ist gefährlich mit Bike xy, dann soll es das über das KBA bekannt machen.
Gruß
Wolle
Das wäre zu einfach.
Ich muss als Käufer doch gar nicht lesen, was Conti da schreibt. Liest du "Serviceinfos" vom Reifenhersteller, wenn du Reifen fürn Polo kaufst?
Gruß
Wolle
Ob RN29 oder RN 57 ist ja letztendlich egal.
Man braucht keine Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe.
Also muss ich mich als potentieller Käufer auch nicht darum kümmern, ob eine existiert, oder nicht.
Quelle: Conti-Reifenfreigaben
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.
Aber wenn der Hersteller ein Produkt auf den Markt schmeißt, dass nach eigener Aussage nicht funktioniert, muss er doch reagieren.
Gruß
Wolle
Alles anzeigen...
Zum CRA3 habe ich Conti mal angeschrieben und nach einer Freigabe gefragt. Ich zitiere hier mal die Antwort:
Sehr geehrte........
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir keine Freigabe für den Road Attack 3 auf dem Fahrzeug Yamaha Tracer 900/GT Typ: RN57 (1/5) erteilen konnten.
Unsere aufwendigen Fahrversuche haben gezeigt, dass Ihr Fahrzeug mit dem Road Attack 3 nicht so optimal harmoniert, wie unsere strengen internen Vorgaben dies verlangen.
Dies kann z.B. daran liegen, dass die elektronischen Regelsysteme (wenn vorhanden) nicht auf den sehr hohen Grip des Reifens abgestimmt sind, oder auch der sehr Handling-freundliche Reifen nicht mit der Fahrwerksgeometrie dieses Motorrades harmoniert.
Wir bitten dies zu entschuldigen, aber da uns die Sicherheit unserer Verbraucher sehr am Herzen liegt, geben wir nur Fahrzeug/Reifenkombinationen frei, die ausnahmslos alle internen Tests überzeugend bestehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Jürgen Breves
Technischer Kundendienst
Reifen Ersatzgeschäft D
Wie jetzt jeder für sich handelt, sei jedem selbst überlassen.
Lieben Gruß
Leite dieses Schreiben doch mal spaßeshalber ans KBA weiter. Mit der Bitte um Prüfung, ob nicht für RN29 Fahrer eine Warnung ausgegeben werden muss.
Conti muss ja für einzelne Reifen/Moped Kombinationen keine Freigabe erwirken und es dem Käufer überlassen, aber mit dieser Aussage bringt sich Conti, mMn in eine Schwäche rechtliche Position.
Gruß
Wolle
Na, dann hoffe ich doch, dass Conti beim KBA eine Warnung an die Fahrzeughalter in Auftrag gegeben hat, dass ihr Produkt nicht den Vorgaben entspricht und gefährlich ist. Denn wenn sie Kenntnis davon haben, das ihr Reifen nicht funktioniert, müssen sie ja tätig werden.
Auf der Conti-eigenen Seite schreiben sie ja, dass für EG Fahrzeuge keine Freigaben benötigt werden. Also kümmert sich der geneigte Käufer nicht um eine solche. Also wäre Conti in der Pflicht Abweichungen von der Norm zu publizieren.
Aber ich habe noch keine Warnung für die Kombi RN29 CRA3 beim KBA, oder bei Conti entdecken können.
Was zum Thema Beweislast:
https://www.wilhelm-rae.de/sit…xistipp_november_2011.pdf
und es geht immer nur um Kaskoschäden. Und bei neuere Policen läßt sich grobe Fahrlässigkeit mit einschließen.
Aber alternative Fakten sind ja modern.
Gruß
Wolle