Beiträge von Solomon

    deathVally
    RoyalAce


    Natürlich wäre das die naheliegendste Idee. Aber ich muss leider noch bis nächstes Jahr mit 48 PS Vorlieb nehmen. Und da findet sich natürlich weit und weit breit keine bei einem Händler.




    DAS ist es, was ich hören mag. Der Stier scheint also noch da zu sein. ;)


    Mir genügt es vollkommen, wenn es nach einem Update wenigstens noch einen Modus gibt, der mir das erhält, was ich an der MT so liebe: dieser brachiale Schub bei einem herzhaften Gasruck, der einem die Mundwinkel pfeilgrad Richtung Öhrchen zieht. 8-)

    Die einen sagen so...


    ...die annern so...



    Schade.
    Wie soll man sich da ein Bild machen?


    Ich zweifle immer noch, ob ich den Schritt wage.
    Einerseits denke ich mir, warte mal eine komplette Saison lang ab. Andererseits befürchte ich, es könnte auch mal eine Kurve kommen, die, weil geruckelt nicht anständig genommen, die Frage rückschauend klärt. :roll:
    Einerseits möchte ich den oben zutreffend geschilderten "wilden Stier" nicht missen, andererseits würde ich natürlich gerne das Optimum an Fahrspaß aus der Kiste holen.


    Der Grieche nennt sowas wohl ein Dilemma. :icon-cry:

    Ich hatte auch kurz überlegt, mir eine blaue Scheibe auf meine RB zu schrauben. Bin dann aber sehr rasch wieder davon abgekommen.
    Ich würde, egal welche Farbe das Bike hat, stets zur dezenteren Farbe - also grau/schwarz/getönt oder meintwegen veilleicht noch durchsichtig - tendieren. Die bunten Gläser wären mir viel zu verspielt.


    Das Stealth oben sieht klasse aus.


    Deiner oder der Gutachter der Gegenseite?
    Auch ein eigenes Gutachten ist erstattungsfähig, sofern es sich, wie bei Dir, nicht um Bagatellschäden (zumeist bis ca. 600,-) handelt. Falls das noch erwähnenswert ist.



    So sehr ich verstehe, dass man an seinem geliebten Maschinchen hängt:
    Ich vermute, Du würdest jedes Trudeln, jedes Wackeln, jedes vermeintlich seltsame Geräusch für alle Tage auf den Unfall zurückführen. Und sowas macht unsicher. Besonders bei einem Moped.
    Ich sehe das daher ebenso wie Du: Falls rechnerisch möglich, also bei Totalschaden: Ersatzbeschaffung.



    Vielleicht war das, was oben geäußert wurde, missverständlich.


    Eine Schadensabrechnung auf lediglich fiktiver Basis bedeutet nicht, dass man das geld einsteckt und zum Pseudoschrauber im Hinterhof geht.
    Vielmehr kann man den Nettoschadensersatzbetrag selbst nach gusto investieren. Bedeutet also, Du könntest bei einem sehr wohlwollenden Gutachten z.B. die günstigste Werkstatt Deines Vetrauens beauftragen und die Differenz zum Gutachtenschaden behalten. Das kann durchaus mal Sinn machen und ist ja durchaus gängiges Vorgehen vieler Geschädigter.

    Hallo Mike,


    ich lese den Thread gerade erst. Daher auch von mir die allerbesten Genesungswünsche(!) und viel Erfolg bei der Regulierung.


    Mich hatte es vor über 20 Jahren mal unverschuldet über einen VW-Käfer geworfen. Die gab es damals noch auf der Straße.
    Folge: Maschine futsch, Mensch nur mäßig lädiert. Das Schlimmste war damals nach meiner Erinnerung das nachfolgende Hilfslosigkeitsgefühl. Irgendwie wird einem nach sowas so dramatisch bewußt, dass man eben leider bei aller gebotenen Vorsicht manches so gar nicht verhindern kann. Und dass selbst im Unglück meistens noch eine Steigerung drin gewesen wäre, die man besser rasch wieder verdrängt.
    Glücklicherweise gelingt es den meisten, derartiges mit der Zeit zu versachlichen und eben zu akzeptieren, ohne von einem geliebten Hobby dauerhaft abzulassen. Das wünsche ich Dir auch.




    Gegenthese:
    Beim Einschalten eines Anwaltes darf der Versicherer gewöhnlich befürchten, dass beizeiten eine kostenauslösende Klage winkt. Dass soll bisweilen durchaus regulierungsfördernd wirken.


    Außerdem soll es gerüchtehalber Anwälte geben, die sich bei der Bewertung eines versichererseitig für angemessen gehaltenen bescheidenen Schmerzensgeldes besser auskennen sollen, als der der gemeine Kraftfahrzeuglenker. Ist aber vielleicht nur ein Gerücht. ;)


    Ich denke sehr wohl, Mike hat da völlig richtig gehandelt.
    Zumal die Anwaltskosten eine zu regulierende Schadensposition darstellen und daher der Gang zum kundigen Anwalt ein wirtschaftlich mehr als überschaubares Risiko darstellt.

    Falls mein Dip-Sprühdöschen heute ankommen sollte, gehe ich bei meiner schwarzen Scheibe sofort ans Werk und werde, sofern die Spühaktion gelingt, dann mal ein Bildchen einstellen. Mich nervt meine Glanzscheibe von Puig nämlich auch ein wenig.


    Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen bei der Entscheidungsfindung.


    Mit Verlaub, aber das, was Dir da erzählt wurde, ist ja in mehrfacher Hinsicht juristisch gesehen Quark.


    Erstens ist ein Ganzjahreskennzeichen für gar nichts Beweis, außer dass Du ein solches hast.


    Und eine Garantie dient genau dazu, eine Beweisführung über ein Verschulden im Mangelfall überflüssig zu machen. Da musst weder Du etwas beweisen, noch ein Gegenbeweis geführt werden.


    Die Problematik dürfte im Streitfall vielmehr einzig darin zu sehen sein, ob es sich im kaufrechtlichen Sinne um einen Mangel handelt.
    Aber wenn es bei anderen offenbar bereits geklappt hat, dürfte es ja zu einem Streit eigentlich gar nicht erst kommen.