Lieber Markus, nun hätte auch ich gerne zwei der tollen Armbänder und habe mich deshalb an Position 81 eingetragen. Alles Weitere per E-Mail.
Vielen Dank, Frank
15. Intoxication_of
20. Metadr0n
22. d.monza
23.-80.
81. Tarnkappenbomber 2x
Lieber Markus, nun hätte auch ich gerne zwei der tollen Armbänder und habe mich deshalb an Position 81 eingetragen. Alles Weitere per E-Mail.
Vielen Dank, Frank
15. Intoxication_of
20. Metadr0n
22. d.monza
23.-80.
81. Tarnkappenbomber 2x
Nun muss ich auch mal meinen Senf zu diesem Thema geben und von meiner diesbezüglichen Erfahrung berichten: Ich habe meinen Tarnkappenbomber (Tracer) seit Mitte Juni letzten Jahres. Nicht ein einziges Mal habe ich eine Pendelneigung feststellen können. Bin allein und mit Sozia in allen Geschwindigkeitsbereichen bis ca. 180 km/h unterwegs gewesen. Erst letzte Woche musste ich notgedrungen die Autobahn benutzen und war dabei solo und mit montiertem Topcase 180 km/h schnell. Wunderbar stabil die Fuhre, und ich hatte nie ein unsicheres Gefühl. Wenn ich die 180er Grenze überschreiten sollte, melde ich mich wieder zum Thema.
Ich bin mit supasonic einer Meinung: Auch mir/uns bereitet die Originalsitzbank überhaupt keine Probleme, selbst dann nicht, wenn wir den ganzen Tag unterwegs sind. Zwar ist das Gestühl auf unserer Frau Strom noch deutlich komfortabler. Aber fahrt doch mal ein paar Stunden Rad, und dann unterhalten wir uns noch mal über die Sitzbank der Tracer ...
Weil die Kategorie 12.000 bis 13.000 Euro fehlt, kann ich leider nicht abstimmen.
Topcase sieht aus wie Pizzabote, ist aber sehr praktisch, wie wir bei unserem einmonatigen Toskanaaufenthalt im September wieder feststellen durften. Außerdem fühlt sich die Sozia mit dem Ding im Rücken einfach wohler als ohne ...
Klingt interessant ...
Auch ich habe das Sony SBH 20 und bin sowas von begeistert. Für 20 Öcken macht das Teil genau das, was es soll, nämlich problemlos Verbindung zu meinem TomTom aufzunehmen und mir die Wegweisung verständlich anzusagen. Genial ...
Es ist natürlich wenig sinnvoll, wenn jemand Texte kommentiert, die er einfach nicht versteht und überdies Behauptungen aufstellt, welche die Tatsachen verdrehen.
Eins muss ich aber dennoch loswerden: Die Gewährleistungsansprüche werden nicht gegenüber Yamaha geltend gemacht, sondern gegenüber dem Vertragspartner, also dem Händler. Inwieweit der sich dann mit dem Hersteller auseinandersetzt, braucht den Kunden nicht zu interessieren.
Will man hingegen Garantieleistungen in Anspruch nehmen, ist Yamaha als Garantiegeber gefragt.
Nun habe ich zu diesem Thema zunächst einmal alles gesagt und halte Euch auf dem Laufenden, was bei der Inanspruchnahme meiner Gewährleistungsansprüche bezüglich der Risse in beiden Seitenverkleidungen herausgekommen ist.
Amen.
Nun mal schön ruhig bleiben. Wer hier Unsinn schreibt, wird sich noch herausstellen.
Wie Du ja selbst schreibst, handelt es sich bei der zweijährigen Gewährleistung um eine gesetzliche Regelung. Sie legt fest, welche Ansprüche der Käufer während der ersten beiden Jahre gegen seinen Vertragspartner hat. Die genaue Ausgestaltung kannst Du im Gesetz nachlesen, Stichwort Beweislastumkehr. Lesen hilft - wie so oft - auch in diesem Fall.
So: Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist für den Käufer nur dann interessant, wenn sie über die Gewährleistung hinausgeht. Ansonsten könnte der Hersteller sie sich sparen, denn die gesetzlichen Normen darf er natürlich nicht unterschreiten.
Ich weiß gar nicht, warum ich alles zweimal schreiben muss, damit man es einmal kapiert ...
Also, zunächst einmal spielt die Garantie in den ersten beiden Jahren nach Neukauf keine Rolle, sondern da gilt die gesetzliche Gewährleistung. Während der ersten sechs Monate ist es sogar so, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass ein Mangel nicht schon von Anfang an bestanden hat. Danach liegt die Beweislast beim Käufer. Die Garantie greift bestenfalls bei Ansprüchen, die über die Gewährleistung hinausgehen. Risse in Verkleidungsteilen, die ohne erkennbare mechanische Einwirkung von außen entstehen, dürften einen Gewährleistungsanspruch rechtfertigen. Zumal dieses Phänomen nicht nur ein-, sondern mehrmals aufgetreten ist, und die Ursache bisher nicht festzustehen scheint.