Zitat von Junker JörgAlles anzeigen
Ich dreh's 'mal rum: Zeig mir die Stelle in der STVO bzw. im KFG, wo geschrieben steht, das nur zugelassene Mittel zur Ladungsicherung erlaubt sind? In den entpechenden Paragraphen steht da nichts:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html
http://www.jusline.at/101_Beladung_KFG.html
Ich wollte eine Antwort und keine Gegenfrage