Beiträge von trixi

    Wenn ich von einer kleinen KTM-Enduro abgekocht (überholt) werde und kaum noch an dem dranbleiben kann …so ein Schlitzohr!!!


    Kann es sein, dass ein Hyabusa-Motor in 'ne kleene Einzylinder-Enduro passt?

    Hättest du am Freitag gefragt… volles Programm Pediküre (Felgen + Kette), Maniküre alles oben rum und eine Spa Massage (rund um die Krümmer und den ESD). Dann noch etwas MakeUp mit WD40-Kettenwachs, auf das ich inzwischen schwöre, da keinerlei Abschleuderverhalten und die übliche Sauerei (war natürlich alles nach der 10.000er runtergeholt und das normale Yamaha-Fett drauf *igitt* danke Freundlicher *grr*). :eusa-whistle: …nochmal alles hübsch für den Urlaub gemacht!


    Genau… hier mal dazu etwas Juristenkram (das Entfernen wäre demnach eine Straftat):


    Zitat:
    "Besonders beliebte Klausurgegenstände bieten Kraftfahrzeuge. So wird die im Motorblock eines Fahrzeugs eingestanzte Motornummer als Beweiszeichen (und insoweit als zusammengesetzte Urkunde) anerkannt. Das Gleiche gilt im Hinblick auf die fest mit dem Rahmen eines Kraftfahrzeuges verschraubte Fahrgestellnummer. Wer diese Nummer verändert, begeht daher eine Urkundenfälschung. Wird hingegen ein Motor lediglich aus einem PKW aus- und in einen anderen eingebaut, scheidet eine Urkundenfälschung aus, weil die Nummer nur im Hinblick auf den Motorblock, nicht hingegen der mit einer Nummer versehene Motor zusammen mit dem Auto, in welches er eingebaut ist, eine (zusammengesetzte) Urkunde darstellt. Etwas anderes soll allerdings für das Fahrgestell gelten, da dieses „für den Nachweis der Identität eines bestimmten Kraftwagens […] das bedeutungsvollste Merkmal“ darstellt. Wer also den Rahmen eines PKW, der eine Fahrgestellnummer trägt, gegen einen Rahmen mit einer anderen Nummer auswechselt, begeht eine Urkundenfälschung. Das Gleiche gilt für Rahmenteile, sofern auf ihnen die Fahrgestellnummer angebracht ist. Dagegen stellt das amtliche Nummernschild eine gleich mehrfach zusammengesetzte Urkunde dar: Der Zulassungsstempel bzw. die Zulassungsplakette (oder auch die amtliche Prüfplakette für die Hauptuntersuchung) wird mit dem Nummernschild fest verbunden. Dieses wird dann am Fahrgestell des Kraftfahrzeugs fest angebracht. Dadurch wird bewiesen, dass dieses Fahrzeug für einen bestimmten Halter unter dieser Kennzeichennummer im Zulassungsregister eingetragen und zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Dagegen stellt ein sog. „rotes“ Kraftfahrzeugkennzeichen in der Regel keine zusammengesetzte Urkunde dar, weil es nach § 16 V 2 FZV nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden werden muss."

    PRO
    - sieht gut aus, wie ich finde
    - zusätzlicher Spritzschutz
    - Hecklicht und Blinker sind völlig frei im Design


    CONTRA
    - höherer Aufwand beim Radausbau
    - evtl. erschwerte Kettenpflege (kann ich aber nicht beurteilen)
    - Satteltaschen/Koffer stoßen an die vermutlich am Heck verbauten Blinker
    - Kennzeichenwinkel kann evtl. problematisch sein
    - Kennzeichenbeleuchtung muss extra verlegt werden


    Die sind überhaupt nicht überflüssig… man denke an Schminkspiegel, Kajalstift, Lippenschmierer, Tamagotchis (s. Sandra) :icon-mrgreen: , ABEs usw.


    Übrigens: die Literangaben sind für die Tonne. Zieh ca. 20-30% ab dann nähern wir uns wieder der Realität an.