Hier bitte keine seitenlangen Diskussionen über die Garantiebedingungen
Beiträge von peter_moscow
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Alle Fragen bezüglich dem Softwareupdate bitte hier rein
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Und hier ist mal zu bis sich die Gemüter beruhigt haben
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So sehe ich das auch, aber hier wird von gewissen Personen-/gruppen versucht zu verbreiten, dass man als Kunde generell vollkommen ausgeliefert ist.
Kommt immer darauf an, was im Vertrag steht den man unterschrieben hat.
Mit deinem Vertrag scheint alles zu passen, in den Verträgen anderer Forumianer muss es nicht so sein.
Solange der unterzeichnete Vertrag nicht den guten Sitten widerspricht, ist man bei einseitig gewünschten Änderungen auf die Kulanz des Vertragspartners angewiesen.
Just my 2 Cents als Laie. -
Aufgeräumt - bleibt bitte beim Thema
Danke
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Wozu dient deine Frage an mich? Hast es ja schon getan 👍🏻
Vielleicht lernst du ja aus dieser Frage für zukünftige Themen die du eröffnest
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Wie wäre es wenn du schon in der Überschrift schreibst was du suchst ?
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Steht nichts dergleichen drin. Sind die "Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeug und Anhänger" des Verbands der Automobilindustrie (VDA), internationalen Kraf5fahrzeughersteller (VDIK), Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Ein wesentlicher Auszug:
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet
Wenn das der Vertag ist den du unterzeichnet hast, ist doch die Welt in Ordnung
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Hier wird wunderbar über das (allgemeine) Vertragsrecht diskutiert, aber wer von euch hat tatsächlich all das Kleingedruckte seines Vertrages bzw. der AGB durchgelesen ?
Was steht da über Preisanpassungen und Lieferzeiten drin ?
Was beinhaltet der von euch unterzeichnete Kaufvertrag bezüglich der Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers ?
Wer von euch hat einen Vertrag mit Yamaha abgeschlossen und wer mit einem „Händler“ ?
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Aufgeräumt - Hier geht es um die Lieferbarkeit der MT-09 und nicht um das Einfahren eines neuen Motors