Beiträge von stupido


    Hi Jens,


    werden Iridium-Kerzen wirklich so viel heißer? Oder wie meinst du das mit dem Loch im Kolbenboden?


    Grüße, Jan

    Ja, danke. Ich schrieb ja „In meinem Manual …“, das ist von der MT-10.


    Sorry für die Verwirrung.


    Was ich meinte, ist der Wortlaut „Empfohlene“.


    Das steht bei der MT-09 ja auch so drin.


    Grüße, Jan

    Hallo slackito,


    ich sehe das so:


    Der Hersteller entscheidet ob er die Garantie gewährt – nicht der Händler. Und was die Garantie alles abdeckt, ist meines Erachtens nicht bis ins letzte Detail geklärt.


    Sollte der Hersteller die Garantie ablehnen und an der Entscheidung berechtigte Zweifel bestehen, kann man dagegen gerichtlich vorgehen. Da hat natürlich keiner Lust darauf.


    Einige Händler möchten mit Einreichungen von Garantie-Anfragen weniger zu tun haben als andere. In einem solchen Fall könnte man sich dann direkt an den Hersteller wenden. Auch um sich vorher abzusichern.


    Bei so etwas Banalem wie Zündkerzen, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Garantieanspruch abgelehnt wird und ein Gericht im Fall der Fälle gegen den Kunden entscheiden würde. Die Kerzen müssen natürlich der Spezifikation nach für das Motorrad passen. Außerdem ist eine Iridium-Zündkerze doch lediglich eine Weiterentwicklung, bzw. eine technische Variante einer normalen Zündkerze.


    Was ist zum Beispiel, wenn die Serien-Zündkerze eines Tages vom Markt genommen wird oder NGK pleite geht? Muss ich mir dann ein neues Moped kaufen?


    In meinem Manual steht übrigens: „Empfohlene Zündkerze: NGK/LMAR9E-J“


    Ich denke dass es bei Bauteilen von Zulieferern generell eher auf die Spezifikationen ankommt. Anders sieht es bei Bauteilen aus, die von Yamaha und nur von Yamaha speziell für das Fahrzeug entwickelt wurden.


    Grüße, Jan


    [edit]


    Habe gerade im MT-09 Manual nachgesehen, da steht auch:


    Empfohlene Zündkerze: NGK/CPR9EA9“


    [/edit]


    Hi Markus,


    danke, ich verstehe. Ich habe das gar nicht so wahrgenommen, dass so viele über Yamaha schimpfen.


    Weil ich geschrieben habe, dass ich das Budget-Bike-Argument in diesem Zusammenhang nicht verstehe: Ich kann hier tatsächlich keinen direkten Zusammenhang feststellen -- also bezüglich des Getriebes. Ich bin einige billigere Hobel gefahren (auch z. B. eine Hyosung GT650) und da hat keines so ein singendes Getriebe gehabt ... die hatten allerdings auch nicht so einen tollen Motor wie die 09. Auch gibt es teurere Modelle, welche etwas heulig sind.


    Bin aber kein Getriebefachmann. Kann mir jedoch durchaus vorstellen, dass das Getriebe der MT-09 nicht mit dem gleichen Aufwand wie das einer R1 entwickelt wurde und daher auf so etwas wie die Geräuschentwicklung weniger Wert gelegt wurde.


    Grüße, Jan


    Hi Mike,


    ich habe mir den Film zweimal angesehen. Tut mir leid, wenn du dich durch meinen Beitrag provoziert fühlst? Aber sei mir nicht böse: Hast du nicht was von Beratungsresistenten Menschen geschrieben und denen auch noch eine Geisteskrankheit attestiert? Noch dazu schreibst du, dass ich doch nicht so doof sein kann, dass ich die Faktenlage nicht kenne... wobei ich das jetzt nicht soooo persönlich nehme. Oder auch "...hättest du, dann wüsstest du...". DAS finde ich mal so richtig provokantes Auftreten. Empfindet aber jeder wahrscheinlich anders.


    Also OHNE provozieren zu wollen:


    Im Film wird doch ein Fall konstruiert (Rennreifen auf Tourer, oder?), bei dem es unter Umständen dazu kommen könnte, dass sich die Beweislast umkehrt. Anschließend wird berichtet, dass keine Partei (Fahrzeughersteller/Reifenhersteller) eine konkrete Aussage zu einem solchen Fall machen möchte und es wird angenommen, dass jeder die Verantwortlichkeit dann von sich weisen wird, bzw. diese dem jeweils anderen unterschieben wollen wird. Auch die drei befragten Anwaltskanzleien sagen lediglich, dass man unter Umständen in Nöte kommen könnte. Nach meinen Erfahrungen lehnen sich Anwälte jedoch naturgemäß nie besonders weit aus dem Fenster, da der Ausgang solcher Fälle oft von viel zu vielen Unwägbarkeiten abhängt.


    Zwischen diesem Konstrukt und einer pauschalen Aussage "Ohne Freigabe zahlt die Versicherung nicht." ist für mich ein gewaltiger Unterschied. Bis jetzt konnte ich keinen einzigen Fall im Netz oder Bekanntenkreis finden, bei dem diese schlimmste Befürchtung eingetreten ist. Kennt jemand solche Fälle oder Urteile?


    Aber wie gesagt bin ich NICHT dagegen auf Nummer Sicher gehen zu wollen. Warum sollte ich auch. Mir erschien deine Aussage lediglich als zu Pauschal und etwas angsteinflößend und wollte wissen, worauf diese Aussage beruht.

    Ich bin auch eher der Angsthase -- für mich persönlich ist hier jedoch Schluss mit der Vorsorge. Werde mir aber auch keine grobstolligen Enduro-Reifen auf die MT-10 ziehen. Was ich allerdings schon mache, ist Motorradfahren. Auch bei so einem Osterwinter mit erfrischenden 2° Celsius und Schneegestöber. Auch hier laufe ich Gefahr, im Fall der Fälle vielleicht mal von meiner Verkehrsrechtsschutz Gebrauch machen zu müssen. Mit Reifenfreigabe oder ohne.


    Grüße, Jan


    Dank Dir MT-Mike, für die ausführliche Darstellung Deiner persönlichen Einschätzung des Themas.


    Ich bin da jedoch anderer Meinung. Warum bist du dir eigentlich so sicher, dass eine Versicherung auf gar keinen Fall zahlt, wenn es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das entsprechende Modell gibt? Gibt es hierzu eine Aussage einer Versicherung?


    Hier gibt es z. B. eine Quelle, die für mich eindeutig aussagt, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne eine Reifenbindung nicht notwendig ist, sofern die Reifendimension der Vorgabe der Serie entspricht:


    https://www.adac.de/_mmm/pdf/F…%A4rungen5_2015_29840.pdf


    Interessant finde ich, dass ich aus dem was du geschrieben hast, die gleiche Schlussfolgerung ziehe. Ich frage bei Gelegenheit mal meinen Versicherungsmenschen, was er dazu weiß.


    Das mit der Beratungsresistenz höre ich übrigens meist von Menschen bei denen ich das Gefühl habe, dass sie davon überzeugt sind, dass sie allein die einzig richtige – oder sogar die einzige Meinung haben dürfen. Ich denke aber so MT-Mike bist du nicht, dass du das tatsächlich nicht wusstest. ;)


    Hier noch ein Beitrag aus der Fachwelt, die das Thema offenbar nicht so eindeutig geklärt sieht, wie du es sehen kannst:


    https://www.youtube.com/watch?v=e7p4T5-qatg


    Jedenfalls denke ich auch, dass man mit einer anerkannten Unbedenklichkeitsbescheinigung auf der sichereren Seite sein dürfte, da Versicherungen ja gerne mal Versuchen sich aus der Pflicht zu nehmen. Am sichersten wäre wohl dann noch ein Teilegutachten mit Eintragung – insbesondere bei abweichender Reifendimension oder offensichtlich dem Einsatzzweck des Fahrzeuges nicht entsprechender Reifen.


    Grüße, Jan

    Ich verstehe die Panik wegen dem Ansprechen von Punkten die einem nicht gefallen nicht.


    Ich verstehe das Rumgeheule wegen Kritik an der MT-09 nicht.


    Ich verstehe das Argument Budget-Bike in diesem Zusammenhang nicht.


    Ich verstehe nicht, warum sich in einem Forum nicht jeder kritisch äußern dürfen soll.


    Ich verstehe nicht, warum es jemanden stört, dass ein anderer sagt, dass ihn etwas an seiner eigenen Maschine stört.


    Ich verstehe nicht, warum man jammert Threads verfolgen zu müssen welche man nicht lesen möchte.


    Ich verstehe jedoch, warum Hersteller wie Yamaha regelmäßig Meinungen von Kunden einholen um herauszufinden, was den Kunden am Produkt nicht gefällt:


    Um es verbessern zu können.


    Grüße, Jan