Zitat von MT-Mike
fakt: fahre ich mich mit einem Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers zum Krüppel, zahlt die Versicherung keinen Facken Cent.
Danke@stupido für den Anreiz. (ich denke aber so stupido bist du nicht, dass du das tatsächlich nicht wußtest)
MfG ein frd. Moderator
Alles anzeigen
Dank Dir MT-Mike, für die ausführliche Darstellung Deiner persönlichen Einschätzung des Themas.
Ich bin da jedoch anderer Meinung. Warum bist du dir eigentlich so sicher, dass eine Versicherung auf gar keinen Fall zahlt, wenn es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das entsprechende Modell gibt? Gibt es hierzu eine Aussage einer Versicherung?
Hier gibt es z. B. eine Quelle, die für mich eindeutig aussagt, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne eine Reifenbindung nicht notwendig ist, sofern die Reifendimension der Vorgabe der Serie entspricht:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/F…%A4rungen5_2015_29840.pdf
Interessant finde ich, dass ich aus dem was du geschrieben hast, die gleiche Schlussfolgerung ziehe. Ich frage bei Gelegenheit mal meinen Versicherungsmenschen, was er dazu weiß.
Das mit der Beratungsresistenz höre ich übrigens meist von Menschen bei denen ich das Gefühl habe, dass sie davon überzeugt sind, dass sie allein die einzig richtige – oder sogar die einzige Meinung haben dürfen. Ich denke aber so MT-Mike bist du nicht, dass du das tatsächlich nicht wusstest.
Hier noch ein Beitrag aus der Fachwelt, die das Thema offenbar nicht so eindeutig geklärt sieht, wie du es sehen kannst:
https://www.youtube.com/watch?v=e7p4T5-qatg
Jedenfalls denke ich auch, dass man mit einer anerkannten Unbedenklichkeitsbescheinigung auf der sichereren Seite sein dürfte, da Versicherungen ja gerne mal Versuchen sich aus der Pflicht zu nehmen. Am sichersten wäre wohl dann noch ein Teilegutachten mit Eintragung – insbesondere bei abweichender Reifendimension oder offensichtlich dem Einsatzzweck des Fahrzeuges nicht entsprechender Reifen.
Grüße, Jan