Wenn der Händler es hier liest, könnte er sich auf den Schlips getreten fühlen und dagegen klagen. Dann kommt es darauf an, wie das Urteil lautet. Derjenige, der die Daten hier einstellt, ist dafür verantwortlich und muss gegebenenfalls diese auch beweisen.
Dafür muss der Forenbetreiber dann die im vorliegenden Daten des Posters offenlegen.
Vergleichende "Werbung" ist in Deutschland und Österreich grundsätzlich erlaubt, wenn sie objektiv, wahr und nicht irreführend ist. Sie muss sich auf wesentliche, nachprüfbare Eigenschaften beziehen und darf Mitbewerber nicht herabwürdigen oder verunglimpfen. Preisvergleiche müssen transparent und aktuell sein, um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden.
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