Nicht wenn er Die im Laden gekauft hat.
Das Rücktrittsrecht hast du nur im Onlinehandei oder beim Haustürgeschäft.
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stimmt aber auch nicht ganz.,.
Auch für den niedergelassenen Handel gilt das Recht auf Rücktritt oder Wandlung wenn "zugesicherte Eigenschaften" nicht erfüllt sind.
Wenn ich also eine VM als "neuwertig" kaufe und bekomme dann eine stark verschmutze Ware mit massiven Gebrauchsspuren, so ist der Kaufvertag hinfällig wenn ich auf mein Recht bestehe.
Es ist in dem Falle eine Frage meiner Kulanz ob ich dem Händler das Recht auf Nachbesserung / Nacherfüllung einräume.
edit:
Mein Ansatz für eine gütliche Einigung wäre es dem Händler anzubieten die Nachbesserung in Form einer gründlichen Reinigung sowie des Austausches von Kühler und Spiegel im Rahmen einer kostenlosen 1000km Inspektion vorzunehmen.