Um es noch einmal in der Sache etwas klarer zu machen...
Unser Grundgesetz / unsere Verfassung und das Strafrecht isoliert voneinander zu betrachten ist für mein Verständnis paradox.
Sowie das Grundgesetz die Basis unseres Strafrechtes ist welches im Kern lediglich ausdefiniert welche Sachverhalte nicht Rechtskonform im Sinne des Grundgesetzes sind, zielt das StGB darauf ab Tatbestände die nicht Rechtskonform im ausdefinierten Sinne des Grundgesetzes sind unter Strafe zu stellen.
Ergo, äußere oder verhalte ich mich (auch als Privatperson) in einer Weise die den Grundwerten der Verfassung widerspricht dient das Strafrecht lediglich der genauen Definition und Wichtung des Vergehens.
In soweit gehe ich konform mit Norbert, dass ihn nur das interessieren muss was im StGB geregelt ist. - Der Haken an seiner Sichtweise liegt darin, dass eben auch nahezu jede Form verfassungsfeindlicher Äußerungen oder Handlungen (auch für Privatpersonen) im StGB erfasst und mit entsprechenden Sanktionen belegt ist.
Ein stricktest Trennen dieser beiden sich wechselseitig ergänzenden bzw. legitimierenden Rechtsgrundlagen unseres Miteinander ist also schlicht absurd.
So liebe Leut' für mich ist damit dieser Fred komplett abgefrühstück. Ich bin weder Jurist noch habe ich sonst irgendein Interesse mich damit noch länger zu befassen... - Nur soviel noch: Ich werde es mir, wie Thomas, von nichts und niemandem verwehren lassen meine Unmut kund zu tun, wenn von irgendwem Äußerungen oder Handlungen kommen die meinem Rechtsverständnis widersprechen...