Hallo miteinander,
ich hab aufgrund eines Forenbeitrages hier gerade ein wenig im Netz rumgestöbert und bin auf etwas sehr interessantes gestoßen.
Mit der neuen FS-Klasse A2 darf man z.T. nicht im EU-Ausland fahren.
Probleme gibt es für Motorräder, welche ohne Drosselung mehr als 70 kw haben.
Hier der Auszug aus der EU-Führerscheinrichtlinie
Zitat
Klasse A2:
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind;
[...]
Quelle: Artikel 1 Nr 3b der Richtlinie 2006/126/EG[1]
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D.H. Wer mit unserer MT mit A2 Drossel (48PS) nach Österreich will, sollte sich nicht erwischen lassen. Sonst ists ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Österreich hat im Gegensatz zu Deutschland die Führerscheinrichtlinie komplett umgesetzt. In Deutschland wurde der 2. Halbsatz weg gelassen. Somit darf man hier ohne Probleme fahren.
Keine Probleme gibt es mit dem "alten" A beschränkt und einer max. Nennleistung von 25 kw. Da kann ich auch die Hayabusa gedrosselt fahren.
Wer mehr drüber lesen will, kann sich ja mal einen Beitrag hier dazu durchlesen. Der Autor hat sich hier sehr viel Mühe gegeben, etwas Licht ins Dunkle zu bringen und hat auch verschiedene Mobilclubs und staatl. Stellen im EU-Ausland angeschrieben.