Hallihallo,
ich möchte dieses thema nochmal aufgreifen, weil es für mich bis heute auch nicht ganz schlüssig ist.
Ich lese hier gemischte antworten und keiner weiß so richtig was erlaubt und nicht erlaubt ist.
Variante 1:
Die MT09 ist bei mir als zweisitzer eingetragen, einer hat behauptet dass wenn man die haltegriff + fussrasten entfernt so wie wenn ich beim PKW den Sitz entferne, solange es mit geringen aufwand möglich ist. Und Laut ihm soll dass auch kein eingriff in die papiere geben müssen (eintragung zum 1 sitzer).
Variante 2: Ich schreibe Yamaha Motor Deutschland an und frage ob die eine genemigung für eine wahlweise 1-2 sitzer haben (habe ich selbst noch nicht versucht).
Variante 3: Ich gehe den teureren weg und lass mir von TÜV eine einzelabnahme machen damit ich eine wahlweise 1-2 sitzer in meinen papieren habe.
Manche denken warum den blöden aufwand um die fussrasten zu entfernen, fakt ist meine Freundin wird nie bei mir mitfahren, und aus meiner sicht sieht die MT09 ohne Haltegriff und Fussrasten (mit einen Clean Kit) einfach besser aus.
Ich bin beriets mit einem TÜV prüfer in Kontakt, und seine erste meinung war dass ich nur Variante 2 oder 3 habe, ich habe ihm aber nicht gefragt wegen Variante 1 weil ich es zu dem zeitpunkt nicht wusste.
Wenn Hier jemand perösnliche erfahrungsberichte hat, wäre dass sehr hilfreich!