Beim Händler, unterschreibst du idR vor einer Probefahrt, dass du im Falle eines Falles für den Schaden aufzukommen hast - entweder in Höhe der SB bei abgeschlossener VK, oder voll (weil eine VK für den Händler meist zu teuer kommt).
Also Privat kann man sich da, wie vor geschrieben, entsprechend „absichern“.