das würde ich so nicht hinnehmen. Zumindest würde ich auf eine offizielle Mitteilung/Brief vom Händler bestehen.
Ich würde ihm dazu sagen dass du dies von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen willst, dieses Recht steht dir zu.
Die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen, von dir gewählt, muss die Versicherung des Händlers, soweit ich informiert bin, übernehmen.
Damit hast Du dich zweifach abgesichert:
--- die Aussage des Händlers wird entweder bestätigt oder widerlegt
--- bei Widerlegung kannst du den Rechtsweg beschreiten, wenn der Händler nicht einlenkt (egal wie und bei was)