Also wenn du dein Töff noch nicht länger als ein halben Jahr fährst, kannst du doch ohne Probleme die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn man davon ausgehen kann, das der Schaden nicht durch falsche Handhabe entstanden ist.
Ich würde da kein Problem sehen. Einfach den Händler drauf ansprechen und falls er sich weigert, kannst du ja immer noch kleinlaut werden.