Eigentlich sollte ich Depp dir nicht mehr antworten.
Wenn DU mal LESEN würdest, dann könntest du in dem Beispiel mit der ABM-ABE erkennen, das
Stahlflex nach Einbau nicht abgenommen / eingetragen werden müssen.
Somit wirst du keinen Prüfer benötigen der bei deiner RN43 diese eintragen muss. I.d.R. auch nicht wird.
Desweiteren könntest du lesen das diese Austauschleitung nicht nur an Serienbremsen getestet wurden, sondern auch an Zubehörzangen + Pumpen! Damit ist, wie bekannt, die Leitung aussen vor. Nicht prüfverpflichtend!
Zugelassen Stahlflex ist gar kein Thema für den Prüfer! Solange man die dazu passende ABE vorlegen kann.
HC1:
Wenn DU auch selber mal suchen und LESEN würdest, anstatt Dritte nur zu fragen, könntest du lesen das in der ABE der HC1 steht "Bei der Verwendung von Austauschbremsleitungen ........". Suche es dir selber raus, Seite 3/5.
Da greift dann die ABE der Stahlflex.
Fazit: HC1 muss eingetragen werden. Stahlflex nicht.