Und bei dem kurzen Bruudt steht auch ganz klar dabei, dass man mit dem nicht die erforderlichen 30° erreicht. D.h ist theoretisch wieder das selbe Spiel wie mit dem Yamaha Gedönse
Alles anzeigen
Mit dem BRUUDT kann man aber bisschen justieren.
In der kontrollierenden Praxis sieht es doch mehr o. weniger so aus:
Bis ca. 10 Grad plus schauen einige nicht so genau hin. Maximal gibt es 10 Euro Bussgeld.
Was gar nicht geht ist wenn so ein Blech extrem schräg steht. Auch sehr dumm wenn der Fahrer erzählt das er von der 30 Grad Vorgabe Kenntniss hat. Am besten immer nichts dazu erzählen. Meinetwegen "Habe ich mir gekauft weil mir das kurze so gefällt." Aber keine Rechtskenntniss von sich geben!
Auf jeden Fall muss auch die Kennzeichenbeleuchtung immer funktionieren!
Grund: Sobald der Beamte zu der Meinung kommt:
- du kennst dich rechtlich aus
- du hast das Kennzeichen so extrem schräg gestellt um die Sicht darauf zu mindern
- du hast die Beleuchtung deaktiviert um das Erkennen abends auf das Blech zu verhindern
..... wird klarer Vorsatz angenommen und dann sind es nicht nur 10,- Euro.