.........Alles anzeigenAuch ein ABE freier und nicht eintragungspflichtiger Kurzer Kennzeichenhalter oder LED Blinker beeinflussen dabei andere ABE‘s, weil es nicht mehr Original Serienmäßig ist.
Spätestens hier muss ich mal: Du irrst dich!
Die Krönung von allem: Ein KZH kann nichts beeinflussen was eine Zulassung hat bzw. bedarf.
Anderes Beispiel: Ein Kupplungshebel (bedarf keinerlei Zulassung) nimmt keinen Einfluss auf anderweitige zulassungspflichtige Teile. LED-Blinker mit E-Zulassung auch nicht .... u.s.w..
Da wo du dann eher den Punkt triffst: Anderer Lenker i. Verb. mit anderer Lenkerklemme / Riser!
Die Prüfer bei einer HU schauen auf den Bezug, auf eine Verbindung zu den einzelnen Produkten die verbaut sind. Wenn eine 6 Zoll Felge eingetragen ist, Serie eine 5,5 Zoll und man hat einen ABE-Lenker montiert, gibt es keine Probleme mit der ABE.