Rückrufaktion - ABS kann versagen

  • #1


    Hallo und Servus,


    wie einige schon wissen, hatte ich bei der ersten Tour, sprich nach 5 min . an der 5 Ampel (nach 1 km) einen Recht heftigen Unfall. Das Motorrad ist also nach ca. 1 km ein Totalschaden gewesen. Die Schuldfrage war auch eindeutig, der Autofahrer war schuld.


    Ich bin ungebremst in den Wagen seitlich reingefahren. Ich ging bisher davon aus, ich hätte nicht bremsen können, weil es kurz nach dem Anfahren an der Ampel passiert war.


    Nun überlege ich, ob mich nicht meine Erinnerung getäuscht hat und ich gebremst hatte, aber keine Bremswirkung da war, bei dieser Not-/Vollbremsung. Mein Händler sagte mir gestern noch, das auch meine von der Rückrufaktion betroffen war.


    Ich bitte darum, nicht irgendwelche Kommentare zu hinterlassen, wie "Ist doch jetzt egal...die Versicherung bezahlt doch".


    Da ich auch Tod sein könnte, finde ich es nicht egal. Weder Yamaha noch mein Händler hat mich bis heute darüber informiert.


    Welche Informationen über die Rückrufaktion "ABS-Ausfall" liegen euch vor. Kann mir jemand das Anschreiben von Yamaha mal zukommen lassen. Ich danke für jede Info.


    Gruß
    Olaf

  • #2

    Salü,


    da gibts schon ein seitenlanges Thema dazu:
    http://mt09.de/forum/viewtopic.php?f=4&t=868


    Ich würde dir auch raten, den Ball ganz flach zu halten und das nicht weiter zu vertiefen - außer du möchtest im Zweifelsfall auf dem Schaden sitzen bleiben.


    Was möchtest du mit dem Thema genau erreichen?

    MT-07 Race Blue

    2 Mal editiert, zuletzt von Leser ()

  • #4


    Ich habe zumindest hier schon von beidem gelesen. Sowohl hätten Händler gesagt es dürfe kein Meter mehr gefahren werden als auch welche die gesagt haben, macht nichts, ist nichts, tauschen wir beim 1000er.


    Ein Schreiben von Yamaha hab ich keins bekommen, werd ich wohl auch nicht, weil mein Motorrad noch beim Händler steht.


    Yamha Schweiz lässt jedoch verlauten



    http://www.yamaha-motor.eu/ch/de/news/index.aspx?id=569130

  • #5

    In diesem Fall hilft nur ein technisches Gutachten von deiner verunfallten MT-09. Diese Kosten würdest du wohl erst einmal vorstrecken müssen. Sollte der Gutachter zu dem Schluss kommen, ein technischer Defekt am ABS Bremssystem hätte vorgelegen, beweist das noch nicht den Umstand, dass ein normales Bremsmanöver damit nicht mehr möglich war. Weiteres kann nur durch die Vermessung und Dokumentation deiner Bremsspur am Unfallort durch die Polizei ermittelt werden (sofern vorhanden – ABS Bremsungen hinterlassen in der Regel keinen Abrieb, wäre also eine Spur vorhanden könnte dies als Nachweis für ein ABS-Versagen geführt werden, allerdings gilt dann auch eine Normalbremsung als erwiesen – Geschwindigkeit und Bremsweg geben weiteren Aufschluss). Bei Unfällen mit Personenschäden wird dies generell gemacht bzw. muss durchgeführt werden. Hierzu muss es ein Aktenzeichen geben bei der aufnehmenden Polizeidienststelle (vermutlich Neuperlach in deinem Fall). Im Prinzip ist dies zunächst nur ein Sammeln von Indizien. Gab es Unfallzeugen? All dies könnte das Puzzle zusammenfügen. Etwas anderes ist es sicher, technisches Versagen als für den Unfall ursächlich zu beweisen und auf dem Instanzenweg eine Kostenerstattungs-Forderung gegenüber dem Hersteller zu erstreiten. Im schlechtesten Fall sind auch die Kosten des Verfahrens von dir zu tragen (dazu gehören auch weitere Gutachten). Würde ich nur machen, wenn ich eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hätte oder es aus Prinzip wollte und mir das Geld dafür egal wäre. Im anderen Fall könnte die gegnerische Versicherung die Schuldfrage des Pkw-Fahrers in Frage stellen und somit den scheinbar schon vorliegenden Rechtstitel nachträglich in Zweifel ziehen.


    Ich hatte vor einigen Jahren einen schweren Sturz wg. Lenkerschlagens mit der BMW GS 850. Ein Gutachten konnte keine eindeutige Ursache in Bezug auf bauart- oder zustandsbedingte Fehlerquellen feststellen. Vermutet wurde eine unterdämpfde Vordergabel rechte Seite (in dem Fall hätte bei gepflegtem Serviceheft der Händler die Haftung für seine Wartungsarbeiten). Mein Anwalt hat vom Verfahren gegen die BMW Niederlassung (Händler) aus Kostensicht abgeraten. Auch könne nicht eindeutig nachgewiesen werden ob eine mögliche einseitige Unterdämfung der Gabel, die Fahrweise, der Reifen oder der Straßenzustand zum Unfall geführt haben. Das muss in deinem Fall natürlich nicht so sein.


    Zur anderen Frage: ich habe von der Rückrufaktion durch das Forum erfahren, später durch die Presse und mein Händler hat es bestätigt. Ein Schreiben von Yamaha habe ich noch nicht erhalten. Aber meine Fahrzeug-Id.-Nr. ist auch betroffen.

  • #6

    Hi Olaf,


    Gut, dass dir nichts passiert ist.hoffe ich zumindest.


    ich finde dein Statement stark. "Passt auf Leute, wenn ihr seltsames feststellt, sagt es, zum Wohl aller."


    Ich muss von einer Erfahrung mit meinem Passat erzählen. Nach guter alter Manier, hatte ich bei plötzlichem Wildwechsel eine Stotterbremsung hingelegt - obwohl der Wagen ABS hat, gehöre noch zu der Generation, die das während der Prüfung machen musste und irgendwie im Blut hat. Auf einmal hatte ich gar keinen bremsdruck mehr, und ich habe es nicht geträumt. Zum Glück war das Wild dann weg, als ich die Stelle passierte.
    Da habe ich mir gedacht, kenn ich alle Algorythmen, die dem ABS zugewiesen wurden? Natürlich nicht. Ich hatte diese Situation geübt, jetzt latsch ich nur noch in die Eisen. Der Fall ist nicht mehr aufgetreten.


    Kürzlich stand in einer Motorradzeitschrift, dass das ABS der Mt09 beim Vergleichtest mit der Streety, nach mehreren VorderradlUpfern sich abschaltete und erst nach Motor aus, wieder da war.


    Will hier nicht den Lehrmeister spielen, Motorradfahren ist gefährlich. Wir sollten am Gasgriff anfangen ABS zu schonen. Gefährlich wird's ganz ohne eigenes zu tun. Wie Olafs Beispiel zeigt. Und wer alle Algorythmen des ABS kennt, sollte sie sagen. Zum Wohle aller.


    Grüße


    Peter

  • #7


    Dem kann ich nur beipflichten Peter. :clap: Ich habe nach meinem Unfall auch erst einige Fahrsicherheitstrainings absolviert und keinen Euro dafür bereut. Meine Streety hatte schließlich kein ABS und die R6 meines Bruders, die ich aber fast ausschließlich auf dem Ring fahre, hat auch keines. Ganz so schlecht kann ich es nicht gemacht haben, da ich inzw. bei Fahrsicherheitstrainings für unsere Youngster (125er) als Hilfsinstruktorin* an einigen Wochenenden tätig sein darf. Die haben natürlich kein ABS und Stotterbremsen ist außer Kurventrainings eines der ersten Dinge, die denen vermittelt werden. Aber ich bläue ihnen auch immer ein, weil ja davon auszugehen ist, dass sie später etwas größeres mit ABS fahren, versteift euch nicht auf das Gelernte. Macht, bevor ihr ABS fahrt ein ABS-Bremstraining. Das Ganze ist rein ehrenamtlich und macht auch Spaß, weil man kann eine Menge Neues lernen und das selbst Erlernte wieder zurückgeben.


    *) das klingt erstmal ganz nett, besteht aber zu 90% aus Pilonen aufstellen, Kurvenhilfsgestelle montieren helfen, wieder Pilonen aufstellen, Fahnen schwenken, Brötchen schmieren usw.

  • #8

    Trotzdem ne tolle Sache, Trixi.


    Sag mal, du bist auch erst mit nem Zweirad unterwegs gewesen, bevor du das mit dem Laufen angefangen hast oder? :D

  • #9


    Ich hab 1995 angefangen (80er Dirt-Bike), 1997 dann 34PS'chen (damals noch der 1B-Schein) war aber schon eine gedrosselte 850er (TDM) … man, ist das lange her!

  • #10

    Vielleicht wurde es an anderer Stelle bereits geschrieben, aber wenn ihr eure Mt abholt, lasst euch eine Erklärung an Eides statt vom Händler geben, so hat das meiner gemacht.
    Wenn ihr sie dann in ein paar jahren verkaufen wollt, habt ihr einen Wisch, der die Reparatur belegt. Auf solche Sachen achtet man schließlich beim Gebrauchtkauf.

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