Reifenfreigabe - Umfrage - Wer hält sich daran
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#12 Eigentlich müsste man diese und meine Umfrage (Originalzustand ja oder nein) zusammenführen.
Ich habe es schon mal in einer anderen Diskusion geschrieben:
die Freigabe ist obsolet sobald an dem Bike was geändert wurde
Zitat aus einer der Freigaben:ZitatDie Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Mit Ausnahme der wenigen, die nichts an ihrer MT geändert haben fahren genau genommen alle hier ohne gültiger Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Allerdings denke ich nicht, dass eine Versicherung im Falle eines Unfalles - denn darum geht es in erster Linie - wirklich einen kausalen Zusammenhang mit dem (in diesem Fall nicht genehmigten) Reifen herstellen kann.
Euch allen allzeit gute und knitterfreie Fahrt - und nicht vergessen: in einer Diskusion sind auch andere Meinungen "erlaubt"
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#14 Mal was interessantes gefunden:
ZitatAUSNAHME BEI MOTORRÄDERN HINSICHTLICH DER REIFENFABRIKATSBINDUNG:
Aktuell gibt es in der EU keine Fabrikatsbindung bei Motorrad- Reifen. Allerdings macht Deutschland eine Ausnahme, bedingt durch die erlaubten höheren Fahrgeschwindigkeiten auf Autobahnen. Daher sprechen Motorrad-Hersteller immer noch – aus Gründen der Sicherheit – Fabrikatsbindungen aus. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Motorrad- und/oder Reifenhersteller kann die Reifen-Fabrikatsbindung jedoch erweitert werden. Wird eine solche Bescheinigung mitgeführt, ist eine Änderungsabnahme durch eine Prüfinstanz nicht erforderlich.Quelle: http://www.vroe.at/docudb/psfi…13_Webfa52b2e99132a98.pdf. - Seite 26
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