Provida Toleranz

  • #21

    Ohne Anwalt für Verkehrsrecht zu sein, würde ich mal sagen kein Fahrverbot. Weder für 38km zu viel außerorts noch für Überholen im Überholverbot gibt's Fahrverbot.


    Gruß,
    TD

  • #24

    hi Basti
    mich würde auch mal interessieren was in dem Bescheid genau drin steht.
    Ist die Länge der Messstrecke da genau aufgeführt?
    Theoretisch müste er ja dann Deinen Kollegen mitgefilmt haben-fuhr der eigentlich die ganze Zeit hinter Dir?
    Die Verringerung des Abstandes des Provida-Krads zum vorausfahrenden Motorrad, kann bei der angewendeten Messmethode dazu führen, das dem Betroffenen eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit vorgeworfen würde, als sie tatsächlich gefahren wurde. Wielange ist der hinterher gefahren, weißt Du das ungefähr?
    Willst dagegen Einspruch einlegen?


    LG

  • #27

    Ja das ist klar.
    Die Frage ist ob ich zwei Bescheide bekomme einmal Geschwindigkeit mit nem Punkt und einmal Überholen mit einem Punkt.


    Weil sobald es zusammen gefasst wird. Dann gibts ab 2 Punkte Fahrverbot



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

  • #28

    Schick das Ganze mal an "Geblitzt.de".
    Die prüfen den Fall rechtlich und es entstehen für dich keine kosten.
    Ein Versuch ist es allemal wert.

    CU Pascal

  • #29


    Wird es aber nicht. "Tatmehrheit" steht ja ausdrücklich in dem Schreiben, und was genau das bedeutet, in dem Link, den ich dir geschickt habe. Warum also noch Zweifel?

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