Yamaha Neuling sucht....
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#13 Mal gerade kurz im Internet recherchiert und auf die Ausnahmeregelung gestossen:
Sinngemäß:
Schlupfloch für die Neuregelung: Hersteller können mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung, "Auslaufende Serie" genannt, auch nach dem Stichtag 1. Januar 2017 noch Euro-3-Modelle verkaufen (in limitierter Stückzahl). Pro beantragtem Modell dürfen das zehn Prozent der Neuzulassungen aus den Jahren 2015 und 2016 sein. Sollte diese Summe kleiner als 100 Stück ausfallen, darf der Hersteller auf eben diese 100 Fahrzeuge aufrunden. Für Nischenanbieter könnte diese Ausnahmeregelung einen wichtigen Zeitgewinn bringen, allerdings dürfen diese Fahrzeuge nur noch in den Jahren 2017 und 2018 zugelassen werden.Na ja, gehen wir mal davon aus, dass auch Yamaha im Sinne der Unterstützung für seine Händler von dieser Ausnahmegenehmigung (dazu könnte evtl. eine Beantragung notwendig gewesen sein?) Gebrauch gemacht hat. Ansonsten hätte mein Händler wohl nicht die Hände in den Schoß gelegt.
Damit wäre dann aber den Preisschnäppchen doch einiges an Potential genommen worden.
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#14 So, gerade noch etwas weiter recherchiert und auf folgenden Artikel gestossen:
http://www.bikeundbusiness.de/…ngst-vor-euro-4-a-552395/
Damit dürfte es für alle im IV. Quartal 2016 an die Händler ausgelieferten Euro3-Maschinen wohl eine von Yamaha beantragte Ausnahmegenehmigung geben. Lediglich für die bereits früher ausgelieferten Maschinen sollte eine Tageszulassung bzw. Erstzulassung erforderlich gewesen sein.
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