REIFEN - Freigaben ?

  • #121

    Ich habe rein informativ bei meiner Versicherung angerufen, wie die Sachlage da ausschaut. Die Dame konnte mir nur sagen, dass es von Fall zu Fall unterschiedlich ist wenn man mit "nicht freigegebenen Reifen" fährt.
    Ob bei einem Unfall eine komplette Haftung besteht oder nur eine Teilschuld wird dann geprüft.
    Jedenfalls konnte mir eben nicht gesagt werden, dass es generell so ist ;)


    Parallel habe ich noch ein Sachverständigenbüro in meiner Nähe angeschrieben und sobald ich da Infos habe, setze ich es hier rein.

  • #122

    Die Antwort "kommt darauf an" gibt jeder, der aus dem Stehgreif nichts dazu sagen kann. Bei der Versicherung Mitarbeiter am Telefon zu befragen ist verschwendete Zeit, die wissen es schlicht nicht genau.


    Ihr müsst die Sache von der anderen Seite betrachten.


    Für mich besteht ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere keine Reifenbindung. Eine Pflicht für eine Reifenfreigabe besteht in einem solchen Fall gesetzlich nicht. Worauf soll aber nun eine Versicherung einen Mitverschuldenseinwand stützen? Ich habe die gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Reifenfreigaben haben für mich einen empfehlenden Charakter, mehr jedoch nicht.


    Und auch wenn Neo es nicht wahrhaben wollte: Es ist beim Auto das gleiche. Da gibt es Billigstreifen aus chinesischer Herstellung, die bei Nässe fahren wie Schmierseife. Trotzdem darf ich mir die aufs Auto machen, ohne dass ich damit gegen irgendwelche Regeln oder Pflichten verstoße. Und aus diesem Grund kann mir niemand eine Mithaftung aufdrücken, nur weil ich besch… Reifen montiert habe.


    Und bei den Motorradreifen verhält es sich nicht anders. Was ich mir auf meine Maschine aufziehen lasse, ist meine Sache. Die Reifen müssen Mindestvorgaben erfüllen, Größe, Traglast, Speedindex und Profiltiefe. Wenn das stimmt, gibt es definitiv keine Mithaftung bei einem Unfall.


    Ich bin keineswegs verpflichtet, z.B. im Falle des Conti Road Attac 3 beim Hersteller nachzufragen, ob der auf der Tracer nicht getestet oder bloß nicht für tauglich befunden wurde. Der Reifen passt von den Spezifikationen, also darf ich ihn montieren. Dass Conti ihn wohl nicht für optimal hält, muss mich dabei nicht interessieren.


    Wer etwas anderes sagt, liegt nach der aktuellen Rechtslage für Motorräder ohne Reifenbindung schlicht falsch. Und die Ansichten vieler Sachverständiger sind nicht automatisch deswegen richtig, weil sie Sachverständige sind. Davon mal abgesehen, dass diese Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, sich also grundsätzlich jeder "Sachverständiger" nennen darf, wenn er das will, sind die nicht selten nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.


    Wer nur mit freigegebenen Reifen fahren mag: sehr gerne.


    Wer eine Maschine ohne Reifenbindung hat und andere Reifen fahren will: kein Problem, eine Haftung wird es nicht geben.


    Ansonsten dürften sich viele ausländische Motorräder nicht nach D wagen, denn maßgebend ist bei einem Unfall fast immer das Recht des Staates, in dem der Unfall passiert. Und außerhalb von D kennt bekanntlich kein Mensch so etwas wie Reifenfreigaben, also haben Ausländer grundsätzlich weder darauf geachtet noch eine Freigabe dabei. Und trotzdem bekommen die Ihren Schaden ggf. in voller Höhe ersetzt.


    Bitte nicht panisch machen lassen, dass es bei zahllosen Motorradunfällen noch keinen Fall gab, bei dem das offenbar Thema war, spricht doch für sich. Und das zu Zeiten, zu denen noch eine Reifenbindung üblich war.

  • #123

    Hoinzi


    Und deshalb gibt es sicher auch keine konkrete Rechtsprechung, die besagt : Du darfst nur Reifen mit Freigabe fahren, sonst bist du voll in der Haftung.
    Jedenfalls haben meine Internetrecherchen auch nichts dazu ergeben ;)


    Daher von meiner Seite aus : Jedem sein Reifen :dance:



    Neo hat selbst um Löschung gebeten ;)

  • #124



    Der letzte Satz ist sicher richtig.



    Richtig ist aber auch, dass ein Motorrad mit Reifenbindung auch nur Reifen mit Freigabe fahren darf. Welche konkreten Auswirkungen es hat, wenn man das ignoriert, weiß ich nicht, das scheint wohl kaum praktische Relevanz zu haben.



    Übrigens hat mich bei meinen letzten Hauptuntersuchungen noch kein Prüfer nach einer Reifenfreigabe befragt. Finde ich merkwürdig, wenn ich lese, dass andere Prüfer da wohl sehr pingelig sind...

  • #126

    Hoinzi
    Wenn das Moped eine Reifenfabrikatsbindung hat, also Eintrag in Teil I/II oder dort Hinweis auf Fabrikat in Betriebshandbuch, dann geht nur der/die Reifen, die dort erwähnt sind, bzw, für die Reifenhersteller eine Freigabe erwirkt haben.
    Ein Zuwiderhandeln wird das Erlöschen der Betriebserlaubnis und wahrscheinlich einen Verlust des Kaskoschutzes sowie möglicherweise (wenn grobe Fahrlässigkeit nicht eingeschlossen ist) einen Regressanspruch der Versicherung im Haftpflichtbereich bis max 5000Eu nach sie ziehen.
    Aber bis auf die Betriebserlaubnis natürlich Spekulation.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #128

    Eine Antwort kam soeben von einem Sachverständigen aus Gaggenau :


    Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis schon beim losfahren mit falschen Reifen. Wird man erwischt zieht das eine Strafe nach sich (fragen Sie mich nicht welche müsste ich auch erst nachschauen) und meist eine sofortige Stilllegung vor Ort. Also kämen auch noch Abschleppgebühren hinzu. Die Haftungsfrage der Versicherung ist nicht so einfach zu beschreiben. Möglich ist aber das sie Schäden der Unfallgegner zahlt, diese aber bei Ihnen wieder einfordert. Die eigenen Schäden in der Kaskoversicherung hängt auch vom Vertrag ab. Auch hier ist von nichts Zahlen über Teilzahlung oder komplette Übernahme alles möglich. Dies hängt ein wenig vom Vertrag ab. Aber wie gesagt hier ist ein Anwalt der bessere Auskunftsgeber.


    Ansonsten bin ich auch eher jemand, der auf Nummer sicher geht und einen Reifen mit Freigabe wählt.

  • #129

    Hier wird aber erkennbar von einem Motorrad mit Reifenbindung, d.h. entsprechendem Eintrag in den Fahrzeugpapieren gesprochen.


    Genau das gilt aber für Fahrzeuge ohne entsprechenden Eintrag in den Papieren eben nicht.

  • #130


    Wie wird hier falscher Reifen definiert? Mit "richtigen" Spezifikationen und (noch) ohne Empfehlung vom Hersteller?


    Bei ohne Reifenbindung gibt es zwei Zustände.


    1.Mit den richtigen Spezifikationen und ohne Empfehlung kann kein Tüv oder Polizist etwas sagen.


    2.Gleiche Voraussetzung und es passiert etwas. Dann kommt das Unvermeidliche.
    Eine Versicherung mit den besten Anwälten und die Affinität nicht zahlen zu müssen.
    Wenn man da nicht gerade Berlusconi oder Escobar heißt, hat man schon verloren.


    P.S meine Aussagen haben keine rechtliche Relevanz und darauf kann sich nicht berufen werden.
    Denn in der Regel kommt es immer schlimmer als man denkt.


    Viel Spaß bei der Reifenwahl. :?:


    Gruß Tom

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