REIFEN - Freigaben ?

  • #91

    Jetzt lassen wir doch die ganze (versicherungs-)rechtlichen Fragen einfach mal außen vor. Kann hier sowieso keiner verbindlich klären. Was übrig bleibt, sind drei Möglichkeiten:


    A) Der Reifen wurde getestet und der Test hat keine offensichtlichen sicherheitsrelevanten Probleme offenbart.
    B) Der Reifen wurde (noch) nicht getestet. C) Der Reifen wurde zwar getestet, hat aber keine Empfehlung erhalten.


    A) Ne sichere Sache. Brauchen wir glaube ich nicht drüber zu reden.
    B) Könnte Probleme machen, oder auch nicht.
    C) Da haben jetzt Leute getestet, deren Job es ist Reifen zu testen. Warum sollte ich kleines Licht deren Urteil anzweifeln? Die senken über ihrem eigenen Produkt den Daumen, obwohl es ihren kommerziellen Interessen wiederspricht.


    Der CRA3 z.B. ist getestet worden, sowohl auf der Nackten, als auch auf der Tracer. Für die Nackte hat er eine Empfehlung bekommen - für die Tracer nicht.


    Jetzt kann ich mir den Reifen natürlich trotzdem auf die Tracer stecken. Ich könnte hoffen, nie in solche Situationen zu geraten, die die Tester dazu bewogen haben, diese Fahrzeug/Reifen Kombi nicht zu empfehlen. Ich kann auch darauf vertrauen, dass ich mit solchen Situationen besser zurecht kommen werde, als so ein oller Reifentester. Ich kann aber auch einfach einen von zig anderen getesteten und empfohlenen Reifen kaufen.


    In diesem Forum ist sowieso jedes Jahr ein anderer Reifen Hype. Vom Metzeler M7RR z.B. spricht dieses Jahr kein Schwein mehr. Letztes Jahr hat man dem noch wahre Wunder angedichtet...

  • #92

    Ich habe heute mit Jens Thiel telefoniert und hatte ihn tatsächlich gleich an der Strippe.
    https://www.mopedreifen.de/UeberUns.html
    https://www.mopedreifen.de/Beratung.html

    Sein Zitat aus dem Varaderoforum:
    Schweres Motorrad, eigenes Forum vorhanden mit ebenfalls diversen Diskussionen ob Reifenbindung ja/nein.
    Für das Krad gibt es aktuell nur wenige Freigaben, bedingt durch die Fahrzeug-Rahmendaten.
    Kunde kauft Reifen wie im Forum empfohlen. Vollbeladen mit Sozia auf BAB, Hinterreifen bekommt Laufflächenablösung, Sturz mit nur leichtem Personennschaden, jedoch Krad und nachfolgender PKW mit Total-Frontschaden.
    Versicherer des Kunden beauftragt Sachverständigen, der stellt Reifendefekt aufgrund von Überlastung fest. Aufgrund der Beschaffenheit der Innenseele des Reifens wird zu geringer Luftdruck ausgeschlossen, was auch die Aussage des Kunden bestätigt.
    Anfrage der Versicherung beim Kradhersteller:--Reifen nicht freigegeben, weil aufgrund interner Tests nicht geeignet, Verweis auf Reifenempfehlung gemäß Handbuch.
    Anfrage beim Reifenhersteller: Nicht freigegeben, aufgrund von Problemen der Fahreugrahmendaten.
    Versicherung lehnt Kaskoschaden ab und setzt auch Regress für Fremdschaden fest. Begründung: grobe Fahrlässigkeit.
    Derzeit warten alle Beteiligten auf eine konkrete Rechtsprechung um endlich Klarheit zu bekommen, aber nach dem aktuellen Stand ist der Kunde der Schuldige.
    ...
    Aufgrund der Kernaussagen der Reifenhersteller: Nicht jeder Reifen der gemäß den EU-Regelungen gefahren werden darf, passt auf das entsprechende Motorrad und wir erstellen geprüfte Reifenfreigaben, muss endlich ganz klar seitens der zuständigen Behörde Stellung genommen werden. Und zwar: Solange es in D keine Höchstgeschwindigkeit-Begrenzung gibt sind die Reifenempfehlungen und Freigaben der Fahrzeug- und Reifenhersteller bindend.
    Oder
    Auch wenn im Falle einer Beachtung der EU-Regeln ein Schaden entsteht greift die Halterhaftung nicht.


    Erschwerend kommt im ganzen Thema hinzu, dass die Reifenhersteller seit rund 4 Jahren die Möglichkeit besitzen, mittels Reifenfreigaben auch andere Reifengrössen als in den EU-Papieren freizugeben. Also direkt als Inhaber einer ABE auf die Vorgaben des Inhabers der Homologation Einfluss zu nehmen. Das ist ein zusätzlicher Punkt der nicht unbedingt zur Klarheit in Richtung der Endverbraucher, der Prüforgane und der Rechtsicherheit beiträgt.
    Wie man sieht, ein sehr komplexes Thema, bei dem natürlich auch die Prüforgane noch ein nicht unwesentliches finanzielles Interesse haben.


    nachgefragt wie die Sache jetzt ausgegangen ist und nach ggf. einem Aktenzeichen bekam ich als Antwort-
    das sich außergerichtlich geeinigt worden ist, das der Verunfallte aber wohl deutlich auf einer Schadenshöhe sitzengeblieben ist.
    Das ist der Stand der Dinge.


    Konkret nochmal als Denkanstoß:
    gerade auch bei so Motorrädern die um die 300 Km/h laufen, werden diese Reifenunbedenklichkeitsbescheinigungen sprich Freigaben schon Sinn machen.
    Und auch wenn jetzt noch kein weiterer Fall bekannt ist, wo die Versicherung streikt, heißt es nicht, das es nicht passieren kann.
    Um es zum Schluß nochmals auf den Punkt zu bringen:
    Es geht nicht um die STVZO und vom Gesetz her ob ich mir die Reifen ohne Bindung aufziehen kann/darf.
    Es geht um die Halterhaftung bei Eintritt eines Schadenfalls.
    Es muss jedem klar sein, wir reden um 2 paar Schuhe.
    Einmal um die rein Fahrzeugtechnische Sicht nach STVO unter Berücksichtigung der EU-Reform und einmal um die Haftungsfrage im Fall eines Unfalls wegen Reifenüberlastung oder nicht passender Reifenwahl.


    Gruß M.

  • #93

    Für die Versicherungsfetischisten:


    Habe gerade mein letztes Unfallgutachten rausgeholt, da stehen Reifengröße und -breite drin und die Profiltiefe, aber kein Reifenhersteller und -typ.


    Wenn dann dürfte es der Versicherung vermutlich schwer fallen, eine Unfallschuld durch falsche Reifen zu beweisen. Kann vielleicht sein wenn jemand seine Tracer bei Vollgas mit Hochgeschwindigkeitspendeln in die Leitplanke setzt o. ä. das dann ein findiger Gutachter der Vollkasko feststellt das der Reifen nicht freigegeben ist. Aber z. B. eine Teilschuld weil die MT 09 mit dem falschen Reifen einen längeren Bremsweg hat dürfte schwer sein und die Versicherung wird sicher keinen Gutachter beauftragen das in aufwändigen Fahrversuchen zu ermitteln. Und vermutlich auch kein Gericht. Selbst wenn dann geht die Regressforderung bis max. 5.000,-€.


    Das ich einen nicht freigegeben Reifen wechsle wenn die Maschine damit unfahrbar wird ( einen freigegebenene übrigens auch ) hat mit dem was wir alten Leute als "gesunder Menschenverstand " gelernt haben zu tun und nix mit Gesetzen.


    Kurz zum VARADERO-Beispiel: Ich stelle mir die Frage ob es da nicht der Tragfähigkeits-Index war der den Unfall verursachte? Was ich bei Profilablösung zumindest als naheliegend betrachten würde. Oder eine Materialfehler? Wie viele Andere VARADERO-Fahrer haben auch Profilablösung? Aber es ist zumindest ein Beispiel wie es zu Problemen kommen kann.


    Und ab hier wird es schon wieder schwammiges Wischi-Waschi:
    nachgefragt wie die Sache jetzt ausgegangen ist und nach ggf. einem Aktenzeichen bekam ich als Antwort-
    das sich außergerichtlich geeinigt worden ist, das der Verunfallte aber wohl deutlich auf einer Schadenshöhe sitzengeblieben ist.
    Das ist der Stand der Dinge.


    Also wieder mal keine verlässliche Quelle :icon-confused: :icon-confused:


    Frage:


    P.S.: der nächstgelegene TÜVer nimmt KEINE Maschinen ab, die OHNE Freigabe bei ihm aufschlagen... Verantwortung und so ...


    Gibt es da eine Quelle wo das schriftlich festgelegt wird? Wenn der mir wegen gesetzlich zulässiger Reifen die Plakette verweigert hat der sehr schnell den Anwalt am Hals. Nur weil lt. ADAC "Vernünftige Motorradfahrer" nur Reifen mit Freigabe verwenden ist das kein Gesetz. Der ADAC macht keine Gesetze. Der TÜV auch nicht.


    Er darf mir gerne einen Eintrag als Hinweis machen ( Reifen ohne Freigabe, Halter auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen ), aber wenn er die Plakette verweigert gibt es da sicher Rechtsmittel. Wobei die vermutlich auch nicht immer vergleichen ob der montierte Reifen für die Maschine freigegeben ist. Kann mich nicht erinnern da jemals darauf angesprochen worden zu sein.


    Aber mit Reifenfreigabe passt halt immer, auch zur deutschen Vollkasko-Mentalität. Aber dann bitte nicht die Seitenrückstrahler und den hinteren wegschrauben, sonst zahlt die Versicherung auch nicht und es gibt böses böses Bußgeld.


    Jeder wie er meint.......

    Lieber TOT als langsam


    ODER


    Lieber 5 Sekunden feige als mein Leben lang TOT.

  • #94


    wer ist hier ein Fetischist?
    Nur weil du etwas nicht begreifst must du nicht persönlich diskriminierend werden.
    Auch der schwierigste Sachverhalt ist dem Dümmsten zu vermitteln, wenn er noch keine Vorstellung davon hat.
    Dagegen lässt sich selbst dem Klügsten nicht das Allereinfachste erklären, wenn er sich fest einbildet, bereits genau zu wissen, worum es geht.


    kannst es hier mal einscannen!? Ich glaube das nicht.


    Jede "Vermutung" ist schon völlig unkonkret und Spekulation.
    Ich gehe davon aus, das z.B. bei einem Personenschaden, wo irgendjemand zum Krüppel oder tot gefahren wurde, die Versicherung schon großes Interesse an Indizienbeweisen hat. Und das sind Reifenfreigaben nunmal.


    DAFÜR werden diese Test gemacht für die es die Freigaben gibt


    ...warum wußte ich heute genau schon vorher, als ich meinen Text oben veröffentlichte, das irgendein Hirnie wieder kommt und alles abstreitet oder ihm das zu ungenau ist.
    Daher ist auch meine Lebenszeit für so ignorante Klugscheisser viel zu schade, aber die Biker mit etwas mehr Grips werden die Sachlage schon als solches erkennen. Da bin ich mir sicher.


    ja genau, ab hier wird es echt kindisch und niveaulos.
    Nach dem Motto:
    wenn mir nichts anderes mehr einfällt schreibe ich irgendeinen scheiss der sich irgendwie wichtig anhören muß oder schweife völlig vom Thema ab, damit man nicht anders vergleichen kann oder es ins lächerliche ziehe um ähnlich dumme fans zu finden, die keine Argumente haben, aber doch mit auf die Seite kommen.
    Aber was will man von jemanden auch erwarten der in seiner Signatur lieber tot als langsam ist.
    Mitleid von mir jedenfalls null.
    Beweise du mir erst mal das Gegenteil vom dem, was ich hier versuche mitzuteilen.
    Dann können wir auf einer vernünftigen Basis weiter diskutieren.
    Ansonsten verplemperst Du nur meine kostbare Zeit.


    schönen Abend & Gute Nacht.

  • #95


    Interessant. Werd´ doch Gutachter/Sachverständiger. Wie im Zitat beschrieben, haben die Versicherer das von Fachleuten prüfen lassen - mit entsprechendem Ergebnis.
    Und dann kommst Du mit Deiner Theorie...
    ohne Worte...


    Klugscheisser droht mit Anwalt!
    Meine Lieblingsspezies...
    Die Gesetzeslage ergibt sich a) aus der EU-Verordnung und b) aus dem Verkehrsblatt des BMVI.
    Ich zitier mich mal selbst:


    Konkret: solltest Du vielleicht mal einen Blick in Deine Betriebsanleitung (MT09/MT09A | 1RC-28199-GT | 2015) werfen (im Sinne von: RTFM!),
    da steht auf Seite 6-17, Mittig unten:
    Vorderreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214F
    Hinterreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214


    DAS gilt als amtliche Empfehlung von Seiten Yamahas !
    Und daran hält sich der TÜVer.


    Insofern: viel Spass dabei dem TÜVer mit Anwalt oder Rechtsmitteln zu drohen...
    Der wird Dich anlächeln und sagen: "Sorry, für Dich habe ich heute leider keine Plakette..."

    "Geht nicht - gibt ́s nicht! Keine halben Sachen - flex das Ding weg..."

  • #96


    Was steht denn in dem Fahrzeugschein drin?


    Ich kann mich noch erinnern (bei meinen FZRs), da stand der Hersteller mit Reifengröße drin.
    Ich glaub bei der ersten FZR wars Bridgestone, den ich nicht so pralle fand. Hatte dann mal beim Reifendealer angefragt, dass ich gern einen Michelin haben wollte.
    Hat er mir nicht aufziehen wollen, da für die FZR600 nicht freigegeben.


    Bei der Zweiten FZR600 wars ein Dunlop mit 140er Hinterreifen. Als dieser fertig war, musste ein neuer her. Nur gabs keinen 140er mehr, der für die 600er Freigegeben war. Somit musste ich einen 150er nehmen, wo eine Freigabe vorhanden war. Im Fahrzeugschein stand jedoch keine explizite Reifenbindung.


    Das war schon ein durcheinander :doh:


    Ich hatte letztes Jahr meinen TÜV´ler (der auch Sachverständiger ist) wegen diesen Reifenbindungen gefragt. Er sagte, dass wenn man einen Reifen aufzieht (der für das jeweilige Motorrad nicht Freigegeben ist) und es zu einem Unfall kommt (egal ob un/-verschuldet), könnte man eine Teilschuld bekommen.
    Die Versicherungen sind ja so, dass sie erst mal alles ausreizen bevor sie zahlen. Demzufolge wird auch bei der Gegenpartei geguckt, ob am Motorrad irgendwelche Tuningteile (ohne ABE usw) verbaut worden sind, Reifen (Zustand des Reifen, Freigabe u.s.w.) o.ä.
    Das ist jetzt mein Kenntnisstand......


    Ich selbst ziehe auch nur Reifen auf, die für mein Motorrad Freigegeben sind. Muss aber jeder selbst für sich entscheiden, wie und was er aufzieht ;)

  • #97

    Die Diskussionen im Forum wären eigentlich ganz interessant, aber leider kommt es immer wieder vor, dass konträre Ansichten ins persönliche abgleiten, was ich nicht für angebracht finde. Jede Meinung sollte für sich gesehen neutral als solche respektiert und toleriert werden, auch wenn diese mit der eigenen nicht übereinstimmen sollte.


    Das mit den Reifenfreigaben ist aus meiner so, dass derjenige, der auf der absolut sicheren Seite sein will, nur Reifen mit Freigabe aufziehen sollte. Auf der anderen Seite wird sich ein grober Fahrlässigkeitsvorwurf und um den geht es in diese Zusammenhang, allein aus der Tatsache, dass ein nicht vom Hersteller freigegebener Reifen, der aber den von Gesetz und Hersteller vorgegebenen Spezifikationen hinsichtlich Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeit W = 270 km/H hat, bei einem Gerät verwendet wurde, das eine limitierte Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h hat, nicht so ohne weiteres begründen lassen, deshalb wurde der zur Diskussion gestellte Fall ja auch nicht durch Urteil sondern Vergleich, dessen Inhalt nicht bekannt ist(!), entschieden.


    Ich verwende bei meiner XSR einen Pirelli Corsa II, der keine Freigabe besitzt und den Spezifikationen hinsichtlich Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex W = 270 km/h entspricht. Die XSR hat ein Speedlimit von 210 km/h. Mich würde interessieren, ob es jemand, Jens Bodo Thiel eingeschlossen, für möglich hält, dass ein deutsches Gericht im Falle eines Unfalls einen groben Fahrlässigkeitsvorwurf mir gegenüber rechtskräftig durch Urteil feststellen würde/könnte, weil ich einen vom Hersteller nicht freigegebenen Reifen (Serienreifen der Ducati V4) mit einem Geschwindigkeitsindex von 270 km/h bei einem Motorrad verwendet habe, das eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h erreicht?


    Ein solches Urteil würde sogar eine Revision zum BGH ermöglichen, weil die Beantwortung dieser Rechtsfrage unabhängig von der Schadenshöhe sicherlich als von grundsätzlicher Bedeutung anzusehen wäre.


    Gruß


    Thomas

  • #98

    Danke Thomas.


    Genau das meinte ich zuvor bereits mit unklaren Rechtsfolgen.
    Es gibt m.W. eben keine Musterrechtssprechung dazu.


    Deshalb sagt ja auch Mopedreifen.de im Video auf YT: Selbst Verkehrsrechtler wissen
    nicht was im Falle eines Falles passieren wird, wenn es vor Gericht geht.


    @Neo: Im Anderen Thema hast du ja kawasaki.de als Quelle für dein Zitat angegeben. Geht das auch auffindbar?
    Yamaha sieht das übrigens anders: https://www.yamaha-motor.eu/. Aber vielleicht versteh ich auch wieder alles falsch ;)

    XSR 900 - Midnight Black | | Übersicht Intervalle, Inspektionskosten & Reifenempfehlungen: LINK

  • #99

    @ grauer Wolf
    Ich weiß:
    Langweil mich nicht mit Fakten, aber:
    Eine Empfehlung ist kein Verpflichtung.
    Und grade Yamaha schreibt auf der Homepage ja auch genau, wann ein Eintrag im Betriebshandbuch zu berücksichtigen ist und explizit, dass für die Mopeds keine Bindung vorliegt:
    Eine Reifenfabrikatsbindung liegt bei Ihrer Yamaha dann vor, wenn Reifenfabrikate/-modelle in Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I, II; Fahrzeugschein/ -brief) eingetragen sind.
    Steht in der Zulassungsbescheinigung von Ihrer Yamaha der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", aber es sind keine Reifenfabrikate/ -modelle in dieser eingetragen, liegt i.d.R. keine Reifenfabrikatsbindung vor.


    Es steht ja jedem Hersteller frei, eine Reifenbindung für seine Modelle zu erwirken, wenn sie in irgendeiner Form kritisch sind (z.B. Hayabusa).
    Nur,
    wenn nix eingetragen ist, muss man auch keine Verpflichtung herbeten.
    Und für die MT-09 Serie ist nunmal in Teil I und II nichts eingetragen.


    Und was den TÜV anbelangt, der mußte schon bei meiner 07er Tuono (meinem ersten Moped ohne Reifenbindung) schlucken. Kleiner TÜV, dessen Mitarbeiter auch nicht auf der Höhe der Zeit war. Wollte im Rahmen einer Lenkereintragung nicht glauben das "so ein Motorrad" keine Fabrikatsbindung hat. Hat sich dann bei seiner Hauptstelle (TÜV Nord) erkundigt - und sich bei mir entschuldigt.
    Wie gesagt, 2007.
    Wer das jetzt noch nicht begriffen hat, sollte den Beruf wechseln.


    Und was das verplempern von Lebenszeit durch nicht mehr auffindbare, völlig veraltete Statements und immer wieder das Ignorieren von aktuellen Herstelleraussagen angeht, oder Vermutungen wie


    "nachgefragt wie die Sache jetzt ausgegangen ist und nach ggf. einem Aktenzeichen bekam ich als Antwort-
    das sich außergerichtlich geeinigt worden ist, das der Verunfallte aber wohl deutlich auf einer Schadenshöhe sitzengeblieben ist.
    Das ist der Stand der Dinge"


    Herr Neo, erstmal kräftig an die eigene Nase fassen.


    Und was die Form angeht z.B.:


    "Nur weil du etwas nicht begreifst must du nicht persönlich diskriminierend werden.
    Auch der schwierigste Sachverhalt ist dem Dümmsten zu vermitteln, wenn er noch keine Vorstellung davon hat."


    Kommste selber drauf, oder ??


    Und wo kommt das her?
    " Und zwar: Solange es in D keine Höchstgeschwindigkeit-Begrenzung gibt sind die Reifenempfehlungen und Freigaben der Fahrzeug- und Reifenhersteller bindend."


    dagegen:
    https://blog.reifen-vor-ort.de…bedenklichkeitserklaerung


    Sofern für Ihr Motorrad keine Reifenfabrikatsbindung gilt, dürfen Sie alle Motorradreifen, die über die gleiche Größe und die gleichen Spezifikationen verfügen sowie eine ECE-Prüfung besitzen, aufziehen.


    Grobe Fahrlässigkeit in der Vollkasko:
    Grundregeln zum Beweis:Der Versicherer muss beweisen, dass der VN oder sein Repräsentant(„Risikoverwalter“) den Versicherungsfall (mindestens) grobfahrlässig herbeigeführt hat (§ 61 VVG). Dies kann nur im Wege des Indizienbeweises geschehen. Tatsachenfeststellungen und Wertungen können sich bei der gebotenen „Gesamtschau“zu einer für den VN „tödlichen Mixtur“ mischen.Die Regeln des Anscheinsbeweises sind wegen der personalen Seite der groben Fahrlässigkeit zumindest in diesem Bereich nicht anwendbar(BGH 5.2.74, NJW 74, 948; Römer, VersR 92, 1191).


    7. Beweispflicht des Versicherers auch in subjektiver Hinsicht:Für beide Komponenten des Begriffs der groben Fahrlässigkeitträgt grundsätzlich der Versicherer die volle Beweislast (BGH23.1.85, NJW 85, 2648).


    Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Regressforderung allerdings auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Dieses Limit gilt, wenn eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls vorlag. Es gibt aber auch Pflichtverletzungen, die erst nach dem Versicherungsfall eintreten. Das kann beispielsweise eine relevante Verletzung der Mitwirkungs- oder Schadenminderungspflicht sein. In diesem Fall reduziert sich die maximale Höhe der Regressforderung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf 2.500 Euro.


    Dabei ist es unerheblich, ob ein solcher Verstoß grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Versicherungsnehmer begangen wird.
    (https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/regress)

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #100

    Doch Fabi, Du siehst das ganz richtig, vor Gericht zählen nur Fakten und Beweise für die Entscheidung, sonst nichts. Eine Reifenfreigabe kann allenfalls ein Indiz = Anhaltspunkt sein und kein Beweis. Für den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit in einem Gerichtsurteil müssen dann auch noch zusätzliche Dinge hinzutreten, wie ein Reifen mit Vorschädigung, sehr hohem Alter oder bis zur Karkasse abgefahrenen Profil, Fabrikationsfehler usw. Es macht dann aber keinen Unterschied zu einem Reifen mit Freigabe, der so alt, abgefahren oder beschädigt ist, dass eine weitere Benutzung eben auch als grob fahrlässig zu qualifizieren ist oder eben einen festgestellten Fabrikationsfehler hatte. Bei mir wird kein Reifen älter als ein halbes Jahr (neun Monate über den Winter) und ich wechsle spätestens bei einer Profiltiefe von 2 mm.


    Interessant ist, dass Yamaha durchaus einen Unterschied von offiziell über den Importeur verkauften Fahrzeugen und sog. Graufahrzeugen macht. Da sieht man, dass es letztlich immer ums Geld geht und die Verantwortung für den Verkauf eines Fahrzeugs im Sinne von etwas in den Verkehr bringen, das eine Gefahr schaffen kann, die sich dann z. B. in einem Unfall realisiert und dann die Verantwortung dafür.


    wolle 1050, sehr gute Darstellung der Fakten von Dir, aber werde bitte nicht persönlich und lass Neo und grauer Wolf in Ruhe und respektiere deren Meinung, die auch etwas für sich hat, weil eine Freigabe ist sicherlich kein Nachteil und wer die will, der soll die haben und dann damit zufrieden sein können und es gibt immer Argumente für und wieder. Zu respektieren ist auch, dass Neo persönliche Angriffe nicht mag, was nach zu vollziehen ist. Eine sachliche Diskussion ist immer am besten.

    Gruß


    Thomas

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