Zur Info
a) "der Kupplungshebel ist nicht ABE-pflichtig."
b) die Chinahebel sind optisch und qualitaiv gleichwertig
(hab zwar keine Materialprobe und Kerbschlagversuche uneternommen aber rein haptisch und von der Verarbeitung +
Design kein großer feststellbarer Unterschied)
c) so weit ich weiß (wurde hier im Forums-Dschungel schon gepostet) muss die Versicherung zahlen und kann max.
5.000 € vom Schuldner zurückfordern
-> hab beide China-Mann (Kupplung) und V-Trec (Bremse) ... wenn ich nix sage, fällt es kaum auf
... ich vermute, die fallen vom gleichen Band - nur die einen mit KBA-Nr. (ins Töpfchen) und die anderen
ins Kröpfchen (ohne Nr.)