Lenkerflatter ab ca. 15 km/h und hört nicht mehr auf
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#24 So,
ich habe mich heute entschieden, dass das Gute Ding in die Werksatt zurück kommt, bis die Herren
und Damen den Fehler gefunden haben.
Ich habe ja jetzt genügend Infos erhalten und auch noch slebst im Netz ein wenig gestöbert, aber
richtig prüfen heißt viel Zeit investieren, und warum sollte ich dies tun, wenn icherstens -
noch Werksgararntie habeund zweitens -
das gute Stück anscheinend ja nciht mehr mit der ersten Bereifung unterwegs ist,
der Vorbesitzer hat den ersten Satz wohl runtergefahren....Also werde ich Euch alle gerne dann informieren, was gemacht wurde um das Flattern zu beseitigen,
denn dass es nur bei mir auftritt ist auch nciht gegeben, es passiert bei allen Gewichtsklassen an FahrernZusammenfassend nun folgendes:
- Unwucht im Reifen, obwohl schon gewuchtet durch Markenwerkstatt
- Gabel verzogen, verspannt oder sonstiges, laut Werkstatt aber auch nicht mehr
- Reifen hat nen Höhenschlag--> selbst kaum Zeit dies zu prüfen und ehrlich gesagt auch keine Lust, weil ich das Ding erst gekauft habe,
und ich mir diesen ggf durch die Standzeit von knapp nem halben Jahr erklären würde
- Fehler in der Karkasse des Reifen--> kann ich nicht ohne Röntgenstrahlen pürfen
- Felge hat nen Höhenschlag oder gar Seitenschlag --> Prüfung auch durch die Werkstatt
- Riss in der Felge--> äußerlich nichts zu erkennen, wenn müsste ich die Felge röntgen
- Lenkkopflager defekt --> Sache der Werkstatt die Drehmomente zu prüfen und ggf zu ersetzen auf Garantie
- Spur zu Vorder- und Hinterrad stimmt nicht --> soll die Werkstatt auch mitprüfenDas wars erstmal, morgen komt das Ding in die Werkstatt, wenn alles auf der Arbeit klappt
Ich halte Euch auf dem Laufenden....... -
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#30 Wenn es ein technisches Problem sein sollte, Ursache Hersteller, hat er ja nach Garantie bis 2016, unter der Massgabe das die Inspektionen gemacht wurden.
Sollte es sich um einen Unfallschaden handeln und dieser nicht angegeben worden sein, kann man wandeln, d.h. das Bike fliesst zurück ( sofern man es nicht behalten will ) vom Kaufpreis werden die zurückgelegten KM abgezogen.
Wurde das Bike "im Kundenauftrag" verkauft, bleibt nichts anderes übrig als den Verkäufer in die Pflicht zu nehmen, also den vorherigen Halter.
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