Grenzuebergreifend

  • #1

    Schon mal jemand aus Österreich Post bekommen per Einschreiben das die örtlichen Behörden den Fahrer wissen wollen der zu nem bestimmten Zeitpunkt an bestimmter Stelle das auf sich angemeldete Fzg gefahren ist?
    Fakt ist das ich zu dem Zeitpunkt dort war aber nicht mehr weiß wer gefahren ist....
    Es steht aber auch kein Vorwurf drin wie das man zu schnell war oder sonstiges.
    Vorerst nur die frage nach dem Fahrer.
    War allerdings auch im Mai 2014.
    Also auch schon ne weile her.

  • #2

    Das klingt beunruhigend. Wenn du zu schnell warst, bekommst du eine Anonymverfügung mit einem Bussgeld, unabhängig davon, wer gefahren ist.


    Diese Art der Befragung weist eher nicht auf eine Ordnungswidrigkeit hin. Kann man sich ausrechnen, was da noch übrig bleibt.
    Ich wäre also sehr vorsichtig, was ich da jetzt antworte. Am besten gleich zum Anwalt.

  • #3

    In Österreich werden solche Lenkererhebungen meist bei gröberen Verstößen gegen die STVO, somit auch gegen die Höchstgeschwindigkeit, verschickt.
    Hatte selber bereits (leider) eine.
    Genaueres unter https://www.help.gv.at/Portal.…tent/6/Seite.0601031.html


    Anonymverfügungen werden nur bei "geringeren" Verstößen ausgeschrieben.
    https://www.help.gv.at/Portal.…tent/99/Seite.991008.html


    Wie mit solchen Erhebungen bei euch in Deutschland (bin selber aus AUT) umzugehen ist kann ich dir leider nicht sagen.

    MT09 (Original) Bj. 2014 - Akrapovic Racing Line - Wilbers 640

  • #4

    Die Anwortfrist ist eh vorbei… jetzt heißt es einen großen Bogen um die Ösis machen. Ist mal einer Kollegin von mir passiert (seitdem fährt sie immer über den Bayerischen Wald nach Hause (Tschechien). 40 km/h auf der Autobahn zu schnell, dann kam auch so ein Wisch (danach kam aber nix mehr, inzw. ist sie auch umgezogen) :lol: Zur Verjährung kann ich leider nix sagen.

  • #5

    Au Backe eh... Na mal schauen was mich da erwartet.
    Stellung dazu muss ich wohl erstmal nehmen, so wie ich von anderer Stelle erfuhr verjähren solche Fahreranfragen nicht und wer dazu nichts sagt kann eine saftige Strafe bekommen.
    Ich sag's erstmal so wie es war, dass ich nicht weiß wer das in der Zeit gerade war und dann sehen wir weiter.

  • #6

    Kleine Korrektur zum Kollegen aus Vorarlberg: Die Lenkererhebung heisst nicht unbedingt, dass es sehr teuer wird. Seit 2013 bekommen nur mehr Inländer die sogenannte "Anonymverfügung".


    Verjährung bedeutet erst mal, dass Dir innerhalb von 12 Monaten ab Vergehen ein Bescheid der Behörde zukommen muss, das ist sich ausgegangen (früher waren das 6 Monate). Unsichtbar machen und ignorieren hilft nichts, dann folgt schlichtweg eine Anzeige wegen der verweigerten Auskunft (zusätzlich zum eigentlichen Vergehen).


    Ich würde also die Lenkererhebung wahrheitsgetreu beantworten, dann folgt entweder gar nichts (erlahmender Amtsschimmel) oder eine Strafanzeige. Gegen die kannst Du dann Einspruch erheben. Deutsche sind da oft erfolgreich, weil wir Euch meistens nur Blitzer-Fotos von hinten liefern können. Wenn Du tatsächlich zu schnell warst und es war nicht arg über dem Limit kannst Du auchEhrgefühl zeigen und den wahrscheinlich geringen Betrag zahlen. Denk an unser Budgetdefizit.


    LG Richard

  • #7

    Lenkererhebung (Stand 1.1.2015)
    In der Regel wird die Lenkererhebung schriftlich durchgeführt. In diesem Fall muss die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer die Auskunft binnen zwei Wochen ab Zustellung geben; es zählt das Datum des Poststempels der Antwort. Mündliche Lenkererhebungen müssen unverzüglich beantwortet werden. :shhh:

    Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.…tent/6/Seite.0601031.html


    Ob es eine Fristverlängerung für im Ausland lebende Personen gibt, kann ich nicht beantworten… :eusa-snooty:

  • #8

    Ich glaube, Du hast den TE missverstanden. Oder halt ich (was aber gänzlich ausgeschlossen ist, weil meine Frau sagt, dass sie IMMER recht hat und in ihrer Abwesenheit eben ich ;) )


    Ich lese das so, dass die Untat im Mai erfolgt ist, er aber jetzt erst Post bekommen hat.


    Weil: Wenn er die Lenkererhebung im Mai erhalten hätte und sich JETZT erst Sorgen macht, sind sie unbegründet. Da käme nichts mehr.

  • #9

    Jap.... Das Vergehen, was auch immer es war, war im Mai.
    Post kam gestern.... Auf dem Einschreiben ist der 18.12.2014 als Datum aufgeführt. Also Ausstellungsdatum oder was weiß ich..... Ich werde besten Gewissens antworten und lass mich überraschen.

  • #10

    Ausstellungsdatum ist wurscht. Es zählt das Datum, an dem Du das Einschreiben entgegen genommen hast, ab da 14 Tage. Aber es ist Österreich, da sind 14 Tage "ungefähr 2 Wochen", also auch ein bissl länger ;)


    Viel Glück!

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