BARRACUDA : Kettenschutz

  • #3

    der ist dann erlaubt, obwohl er die kette vorne kein stück abdeckt? sieht ja cool auf und ich würde ihn auch kaufen. also wie siehts aus mit tüv etc?

  • #7


    hätte ja sein können, dass im lieferumfang noch nen zettel mit bei war, "vorsicht, verboten" oder halt "absolut legal" :lol:

  • #8

    Verkauft werden darf alles mögliche, nur obs letztendlich benutzt/angebracht werden darf ist eine andere Frage. Der eine sagt: Kettenschutz ist Pflicht damit sich nichts in die Kette verfängt. Der andere sagt: Braucht man nicht, solange der TÜV nix sagt!


    Hier unter Punkt 6 steht natürlich "Ist der Kettenschutz vorhanden" gilt für die Vorstellung zur HU


    Sollte der Erlaubt sein, muss ein Gutachten dabei sein. Ansonsten auf gut Glück ;)

  • #9

    Bin ja selbst gespannt ob es damit mal Ärger gibt.
    Die Quelle ist doch etwas zu einfach gehalten, denn ein Kettenschutz ist ja vorhanden, nur ob er groß genug ist, ist die Frage.
    Hab im Netz bei keinem anderen Kettenschutz was gefunden das auf eine ABE hindeutet.
    Denke bei Metall/Alu braucht´s eh keine, wie ist es bei Carbonschützer?

  • #10


    ... sieht wie abgesägt aus. An welchen Haltepunkten hast du den Kettenschutz befestigt? Schick mal bitte ein Bild von den Haltepunkten (Rückseite).


    Danke & Viele Grüße, Thorsten

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