Rücklicht/Blinkerkombi auf Ebay mit E-Prüfzeichen ?!?!

  • #11

    was kanns da max. für ne strafe geben?


    mir gefällt das Licht!!

  • #13



    Ne,ne,ne :naughty:


    Stichwort: Verhältnismäßigkeit


    Da keine direkte Gefährdung davon ausgeht, lassen sie dich normalerweise erstmal weiterfahren. Du muss sie dann natürlich später vorführen.



    Allerdings macht der Ton die Musik. Wenn du denen Doof kommst, können die dann natürlich auch anders ;)

  • #14

    Hängt auch immer von der Gefährdungslage ab… bei Blinkern, die im Rücklicht integriert sind, muss man schon eine sehr tolerante Rennleitung antreffen um so weiterfahren zu dürfen. Anders ist es sicher bei einem LED-Standlicht oder einem Winschild. Bei Reifenprofil und Auspuff verstehen die aber keinen Spaß.

  • #15


    Du hat Blinker die man deutlich sieht, und dich auf das E-Zeichen verlassen :eusa-whistle:
    Problem ist ja nur, daß der Abstand nicht passt.


    Da verlangt keiner, daß du dir nen Hänger besorgst :eusa-snooty:



    Nochmal: Klappt natürlich nur auf freundlicher Basis ;)

  • #16

    Hi, wenn es nur um das Licht geht, dies wird auch ohne Blinker getönt mit E1 Kennung angeboten... siehe ebay...
    Gruß

    KH500, GT250, XS500, R80RT, 2xK100RT, CBR600, SP370, XTZ660, VF1000F2, VN1500, XJR1200, GTS1000, R1150GS, MT09, B3/800

  • #17

    Ich kapier jetzt nicht, wie man sogar über "Betriebserlaubnis erloschen" diskutieren kann...


    Wenn ich das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr betreiben darf, gibts da nichts auf Kulanz.


    Verhältnismässig !? Was isn da unverhältnismässig ?


    Selbst wenn das Katzenauge grad runtergefallen ist und die Weiterfahrt unterbunden wird ist das verhältnismässig !


    Da bleibt dir nichts anderes, als schön nett und freundlich zu sein, alles einzusehen und Besserung zu geloben und zu hoffen, dass sie dir das abnehmen und dich weiterfahren lassen ;)


    In Italien kommen Motorräder btw schonmal auf den Hänger und werden 6 Wochen weggesperrt, wenn der Winkel vom Nummernschild nicht passt.
    Vielleicht hat derjenige auch was von "verhältnismässig" getönt ;)

  • #18

    Wir sind aber nicht in Italien, und hier werden keine Schlüssel einkassiert. :roll:


    OK. Wenn deine Bremsen nicht in Ordnung sind, oder tragende Teile durchgerostet sind, lässt man dich nicht mehr weiterfahren.


    Aber nicht wegen nem fehlenden Katzenauge (Oder halt nicht ganz ordnungsgemäßen Rücklicht) :naughty:


    Geht halt darum wie gefährlich eine Weiterfahrt ist.


    Da durch das Rücklicht aber keine unmittelbare Gefahr für dich oder jemand anderen ausgeht, wäre das Hindern an der Weiterfahrt nicht im Verhältnis zu dem Aufwand den du betreiben muss, um es vor Ort in einen gesetzeskonformen Zustand zu versetzten.




    Übrigens: Wir wurden in Italien mit einer Auspuffanlage "Only vor Race" gepackt.
    Gab ein bezahlbares Ticket, und ne Bescheinigung, das wir Bezahlt haben und den Rest des Urlaubs damit weiterfahren durften.


    So Böse sind die da drüben halt auch nicht ;)



    Bei allem gilt aber immer die persönliche Einschätzung der Situation durch den Beamten. Und der hat natürlich vieeel Spielraum :D







    PS: Es geht um das Hindern an der Weiterfahrt, nicht um den Versicherungsschutz im Falle eines Falles :icon-confused:
    (Und ich finde das Teil pottenhässlich) :eusa-whistle:

  • #20

    mhhh...mir gefällt die Lichtorgel....aber Betriebserlaubnis erlöschen und eventuell nicht weiterfahren ist mir zu heftig.....früher gab es nen gelben Zettel....Mängelschein oder so....da musste man umbauen, vorfahren und dann war alles ohne Gebühr erledigt ....tja Zeiten ändern sich und Dienststellen wollen Arbeit.


    Dank euch für Infos

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