Abgebrochene ebay Auktion -> Schadenersatz für Bieter
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#42 Zitat von the.haiMeine ex hat grad ihr erstes staatsexamen abgelegt
Zitat von TWELVEund mir riecht das ganze ein wenig nach einem Anwalt.
Damit bestätigst Du alles, was ich zu diesem Thema von mir gegeben hab.
Immer dran denken: Man sieht sich immer zweimal im Leben.Ich persönlich hätte
kein gutes Gefühl mit sowas und würde morgens immer erstmal meine Bremsleitungen
überprüfen In einigen Ländern hätte ich vielleicht Angst, den Zündschlüssel rumzudrehen. -
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#43 Zitat von TWELVEDamit bestätigst Du alles, was ich zu diesem Thema von mir gegeben hab.
Immer dran denken: Man sieht sich immer zweimal im Leben.Ich persönlich hätte
kein gutes Gefühl mit sowas und würde morgens immer erstmal meine Bremsleitungen
überprüfen In einigen Ländern hätte ich vielleicht Angst, den Zündschlüssel rumzudrehen.Man kann sich gerne zweimal sehen, aber ich für meinen teil passe mittlerweile sehr stark auf meine rechtliche sicherheit auf.
Und alle anderen drohungen mir gegenüber verpuffen einfach oder werden halt zur anzeige gebracht.
Wer sich aber mit dem deutschen rechtssystem beschäftigt hat, ist eh meist schwer enttäuscht oder hat sonstige negative erfahrungen gemacht...
Ich bin da leider vielseits ein gebranntes kind, wodurch ich euch euch unvorstellbar erscheine.
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#44 Zitat von the.haiUnd alle anderen drohungen mir gegenüber verpuffen einfach oder werden halt zur anzeige gebracht.
Ich habe das ein wenig überzeichnet, um es deutlicher zu machen.Rache ist sowieso viel besser ohne Drohungen,
dann ist die Überraschung größer Hauptsächlich ist es aber im übertragenen Sinne gemeint, wer was
falsches tut, wird dafür bestraft, auf die eine oder andere Weise, und seien es schlaflose Nächte.Damit will ich auch alles zu dem Thema gesagt haben..;-)
Grüße,
TWELVE
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#45 So etwas ÖL ins Feuer gießen
http://www.bild.de/digital/int…urteil-38535328.bild.html
BGH Bestädigt das Urteil
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#49 Den Sinn einer Auktion macht es doch letztlich aus, die Gewissheit zu haben, am Ende der Auktion als Höchstbietender den Zuschlag, also die Ware zu erhalten. Das Ende einer Auktion ist im Regelwerk festgeschrieben. Wer bei eBay mitwirkt hat sich an diese Regeln zu halten.
Wo wäre der Unterschied zu normalen, unverbindlichen Kleinanzeigen, wenn man diese Grundsätze jederzeit folgenlos über Bord werfen könnte? Auktionen würden der Vergangenheit angehören.
Da nach geltendem Recht ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, halte ich das Urteil für richtig, auch wenn es moralisch evtl. bedenklich ist.
Gruß
bottle -
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