Abgebrochene ebay Auktion -> Schadenersatz für Bieter

  • #13


    dem bieter ist rein sachlich ein schaden entstanden, er hat das auto nicht für 1€ erhalten.


    wie willst du beweisen, dass noch einer bietet und dass dann ein bestimmter preis erreicht wird?


    wer seinen artikel nicht unter Summe X € verkaufen will, der SOLLTE die mindestpreisfunktion nutzen.




    klar gibt es tricks, die dinge auszuhebeln, aber wenn sich einer nicht drum kümmert, dann kann er dafür bluten.


    die leute unterschätzen das einfach.

  • #14

    Sorry the.hai,


    aber da wirst Du wahrscheinlich zu einer ganz kleinen Minderheit gehören, die dieses Urteil für richtig empfinden.


    Es ist dem Bieter kein Schaden entstanden ergo gibt es auch nichts zu ersetzen.Wer glaubt er könne ein Auto
    mit einem realem Wert von über 5.000 Euro für 1 Euro erlangen der muß nicht alle Tassen im Schrank haben.


    Das Urteil mag geltendem Recht entsprechen, aber moralisch ist das ja wohl das letzte.Wer kommt auf die Idee,
    jemanden bei sowas zu verklagen, weil er ein Auto für einen Euro nicht bekommen hat ?


    Und nicht nur das, jetzt muß der Verkäufer sogar noch 1.050 drauf zahlen, sprich er wollte nur ein Auto aus
    seinem Besitz verkaufen, dieses durfte er verschenken dank Gerichtsurteil und nun darf er noch eine Weile
    für diesen Idioten arbeiten gehen.


    Ich könnte dieses Geld gar nicht ruhigen Gewissens annehmen, da muß man schon recht skrupellos sein
    und mir riecht das ganze ein wenig nach einem Anwalt.Vielleicht werden wir das die Tage nochmal
    lesen, wundern würde mich das gar nicht.Ein normaler Mensch mit Anstand macht sowas nicht.


    Ich habe starke Bauchschmerzen mit sowas und solche Gestalten sind auch der Grund, dass ich schon
    länger nichts mehr verkaufe auf ebay.Ich habe auch schonmal draufgezahlt, wenn auch zum Glück in einem
    viel kleineren Rahmen ( trotzdem geärgert, mit welcher Dreistheit die Kaufer da mit einem umgehen).
    Das gehört seit jeher zur ebay Philosophie, sich dran erfreuen jemandem was billig abgeluchst zu haben.



    Grüße,


    TWELVE

  • #16

    @the.hai


    Es ist kein Schaden entstanden, der Bieter hat allenfalls ein Schnäppchen verpasst. Das ist genauso, als würde ich im Laden ein billigen Artikel nicht bekommen, weil vor mir jemand diesen für mehr Geld gekauft hat und ich hinterher die Differenz beim Verkäufer einklage. An diesem Beispiel sieht man ja wie absurd das eigentlich ist. :lol:

    Der Standpunkt bestimmt die Perspektive

  • #17


    Halte dich doch mal an die fakten. Es gibt einen kaufvertrag über ein auto für 1€ und der verkäufer will nicht liefern.


    Den fehler hat der verkäufer gemacht. Ich hätte mich auf einen vergleich geeinigt und gut.


    Moralisch ist die sache nich der knaller, aber ich persönlich kann es nachvollziehen. Bin auch stark genervt von dem handeln der verkäufern.


    Ich hab nen ähnlichen fall selbst schon durch.


    Vk versteigert nen highend rechner und nen laptop. Witzigerweise hatte der die auktionen auch abgebrochen und die ware nie besessen.


    Wurde denn im vergleich mit ner 4stelligen summe als schadensersatz erledigt.


    Mir gehts drum, dass der verkäufer nicht unschuldig ist!

  • #18


    Jetzt ist auch klar warum Du das Urteil verteidigst....Du bist genauso einer.

  • #19

    Ein Kaufvertrag ist eben noch nicht zustandegekommen ! Der kommt erst zum Ende der Auktion zustande.


    Es gibt auch schon ettliche Gerichtsurteile, nach denen ein Auto mit einem nicht unerheblichen Wert für 1.- € ersteigert wurde und die Auktion erfolgreich für ungültig erklärt wurde, eben weil niemand erwarten kann, ein Fahrzeug für mehrere tausend Euro für einen € erwerben zu können !


    Man muss sich auch son bisschen an die Wortbedeutung von "Schadenersatz" halten ! Da ist kein Schaden entstanden und dir ist damals auch kein Schaden entstanden. Wenn man sowas vor Gericht durchfechten muss ohne das einem irgendwas passiert ist.... armes Deutschland.


    Kein Wunder, dass solche sinnfreien Prozesse immer weiter zunehmen und jeder meint, wegen jeder Kleinigkeit einen Batzen Geld rausholen zu müssen.


    Im gleichen Atemzug könnte man die ganzen Abmahner auch als Helden feiern, denn wenn jemand sein Impressum nicht richtig auf der Webseite hinterlegt hat, dann ist das auch "nicht richtig", es entsteht aber niemandem ein Schaden und trotzdem kann der Abmahner richtig Geld verlangen, weil es sich um einen sog. "Wettbewerbsverstoss" handelt.


    Das Urteil gehört weiter geprüft, es ist NICHT richtig ! Mal abgesehen davon, dass es natürlich nicht gerecht ist, aber für Gerechtigkeit ist die Deutsche Justiz ja schon lange nicht mehr zuständig ;)

  • #20

    @the.hai


    Ein bisschen kann ich deine Argumente ja nachvollziehen, ist aber eben generell schwierig zu beurteilen und von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn ein Händler z.B. so etwas systematisch macht um Kunden zu locken oder so, bin ich voll bei dir. Da es sich dann um arglistiges ausnutzen dieser Möglichkeit handelt. Aber wenn jemand das ein mal macht, sagen wir aus wichtigem Grund, wie es juristisch so schön heißt, dann finde ich das unverhältnismäßig. Leider kennen wir von diesem speziellen Fall nicht die Details.


    Und ja, Endress hat recht, es gibt auch viele Urteile, wo Artikel so billig weggingen, dass man der Auffassung war, es sei ein unverhältnismäßig geringer Preis erziehlt worden und der Kaufvertrag für nichtig erklärt wurde. Das sind aber auch immer nur Einzelfallentscheidungen. Streng genommen ist ja bei diesen Fällen schon ein Kaufvertrag entstanden. :eusa-whistle:

    Der Standpunkt bestimmt die Perspektive

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!