WILBERS : Fahrwerk

  • #1.154


    So... die offizielle, gedruckte, ABE für die Gabelfedern ist jetzt (Polo sei's gedankt) auch da :D

    Gruss aus Mainfranken
    Reinhold

  • #1.156


    Dank der Heftchen für Gabelfedern und Federbein brauche ich nichts Eintragen lassen.
    Mit der Vorlage der Bescheinigung ist jede kontrollberechtigte Institution zufrieden.
    Der Eintrag in den FZS kann "aus Bequemlichkeitsgründen" erfolgen.


    Auf Seite 5 in der ABE-Bescheinigung, unter Testbericht, steht ganz klar:


    4 Prüfergebnis / Test results
    Die Gabelfedern, Typ GFL/GFP erfüllen die Bestimmungen des VdTÜV- Merkblatt 762
    Richtlinie für die Prüfung von Austauschfederbeinen für Krafträder und die geltenden Be-
    stimmungen der StVZO.
    Die Abnahme der Anbauteile durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach
    § 19(3) StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
    An Fahrzeugen -im Verwendungsbereich mit Einzelzulassung (EBE) muss nach
    StVZO §19(3) eine Anbauabnahme durchgeführt werden.
    Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
    wenn vorgenommene Änderungen an den im Verwendungsbereich beschriebenen Fahr-
    zeugtypen die Verwendung des Teils beeinflussen, sowie bei Änderung der gesetzlichen
    Grundlagen.
    Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO bestehen bei
    ansonsten serienmäßiger Ausrüstung der im Verwendungsbereich genannten Krafträder
    keine technischen Bedenken.


    Genauso wie für das Federbein auf Seite 6 der ABE-Bescheinigung:


    4 Prüfergebnis / Test results
    Die Federbeine, Typ 64 erfüllen die Bestimmungen des VdTÜV- Merkblatt 762
    Richtlinie für die Prüfung von Austauschfederbeinen für Krafträder und die geltenden Bestimmungen
    der StVZO.
    Die Abnahme der Anbauteile durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach
    § 19.3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
    An Fahrzeugen -im Verwendungsbereich- mit Einzelzulassung (EBE) muss nach §19(3)
    StVZO eine Anbauabnahme durchgeführt werden.
    Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
    wenn vorgenommene Änderungen an den im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeugtypen
    die Verwendung des Teils beeinflussen, sowie bei Änderung der gesetzlichen
    Grundlagen.
    Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO bestehen bei
    ansonsten serienmäßiger Ausrüstung der im Verwendungsbereich genannten Krafträder
    keine technischen Bedenken.


    Die ABE für das Federbein kommt unter die Sitzbank zu den anderen Genehmigungen.
    Für die Feder bleibt das Papier im Ordner. Für den unwahrscheinlichen Fall einer Vorlage kann ich's immer noch nachreichen.
    Ihr müsst eurem Verkäufer nur auf die Füsse treten und das Papierzeug's einfordern. Von allein kommt nichts :icon-mrgreen:


    Hier z.B. die Produktbeschreibung auf der Polo-Seite für das 640er Blackline:
    http://www.polo-motorrad.de/de…ackline-yamaha-mt-09.html

    Gruss aus Mainfranken
    Reinhold

  • #1.158



    das, was du mitführen musst, kannste auf ne Postkarte drucken :eusa-whistle:

  • #1.159


    Für das Federbein 640-646 sind es 31 Seiten auf Din A6,
    für die Federn 600/601 sind es 62 Seiten auch Din A6
    Deutsche Genauigkeit halt-ihr Schweizer habt es da wahrscheinlich etwas einfacher :icon-mrgreen:

    Gruss aus Mainfranken
    Reinhold

    Einmal editiert, zuletzt von reno ()

  • #1.160


    Nö... ich glaube bei uns in der CH musst du dein Motorrad vorführen gehen, wenn du etwas am Fahrwerk veränderst.
    Ich habe meine Öhlins jedenfalls eintragen lassen, da es mir mein Mech. so sagte. :eusa-think:

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