WILBERS : Fahrwerk
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#1.154 Zitat von renoSeit heute habe ich eine gedruckte, offizielle, Allgemeine Betriebserlaubnis(ABE) von der Firma Wilbers für die Federbeine Typ 640-646 als Heftchen zum mitnehmen.
Damit kann ich jeder Kontrolle gelassen entgegen sehen.
Man muss nur vernünftig mit seinem Händler (hier die Fa. Polo) reden.
Die Storeleiterin in Würzburg hat sich energisch reingehängt in die Angelegenheit.Die ganzen Kosten, Zeitaufwand und Ärger wie der Kollege Endres sind dann nicht nötig:
Die paar Gramm Papier unter der Sitzbank bremsen die MT bestimmt nicht aus.
Muss mich auch bei den beiden Herren vom "ehemaligen Dampfkesselprüfverein" (TÜV) noch bedanken das sie mich bei der Umsetzung meines Eintragungsvorhabens ausgebremst habenDie ABE für die Gabelfedern bekomme ich in 2 Wochen wenn die Heftchen gedruckt sind
So... die offizielle, gedruckte, ABE für die Gabelfedern ist jetzt (Polo sei's gedankt) auch da -
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#1.156 Zitat von KovejuengerWie jetzt abe oder Eintragung trotz abe?
Dank der Heftchen für Gabelfedern und Federbein brauche ich nichts Eintragen lassen.
Mit der Vorlage der Bescheinigung ist jede kontrollberechtigte Institution zufrieden.
Der Eintrag in den FZS kann "aus Bequemlichkeitsgründen" erfolgen.Auf Seite 5 in der ABE-Bescheinigung, unter Testbericht, steht ganz klar:
4 Prüfergebnis / Test results
Die Gabelfedern, Typ GFL/GFP erfüllen die Bestimmungen des VdTÜV- Merkblatt 762
Richtlinie für die Prüfung von Austauschfederbeinen für Krafträder und die geltenden Be-
stimmungen der StVZO.
Die Abnahme der Anbauteile durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach
§ 19(3) StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
An Fahrzeugen -im Verwendungsbereich mit Einzelzulassung (EBE) muss nach
StVZO §19(3) eine Anbauabnahme durchgeführt werden.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an den im Verwendungsbereich beschriebenen Fahr-
zeugtypen die Verwendung des Teils beeinflussen, sowie bei Änderung der gesetzlichen
Grundlagen.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO bestehen bei
ansonsten serienmäßiger Ausrüstung der im Verwendungsbereich genannten Krafträder
keine technischen Bedenken.Genauso wie für das Federbein auf Seite 6 der ABE-Bescheinigung:
4 Prüfergebnis / Test results
Die Federbeine, Typ 64 erfüllen die Bestimmungen des VdTÜV- Merkblatt 762
Richtlinie für die Prüfung von Austauschfederbeinen für Krafträder und die geltenden Bestimmungen
der StVZO.
Die Abnahme der Anbauteile durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach
§ 19.3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
An Fahrzeugen -im Verwendungsbereich- mit Einzelzulassung (EBE) muss nach §19(3)
StVZO eine Anbauabnahme durchgeführt werden.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an den im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeugtypen
die Verwendung des Teils beeinflussen, sowie bei Änderung der gesetzlichen
Grundlagen.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO bestehen bei
ansonsten serienmäßiger Ausrüstung der im Verwendungsbereich genannten Krafträder
keine technischen Bedenken.Die ABE für das Federbein kommt unter die Sitzbank zu den anderen Genehmigungen.
Für die Feder bleibt das Papier im Ordner. Für den unwahrscheinlichen Fall einer Vorlage kann ich's immer noch nachreichen.
Ihr müsst eurem Verkäufer nur auf die Füsse treten und das Papierzeug's einfordern. Von allein kommt nichtsHier z.B. die Produktbeschreibung auf der Polo-Seite für das 640er Blackline:
http://www.polo-motorrad.de/de…ackline-yamaha-mt-09.html -
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#1.159 Zitat von MånegarmWieviele Seiten hat eignetlich die ABE für das Wilbers Federbein?
Das Papier welches ich zur Streetbox mit dabei haben muss, ist genau Din A5 gross.
Für das Federbein 640-646 sind es 31 Seiten auf Din A6,
für die Federn 600/601 sind es 62 Seiten auch Din A6
Deutsche Genauigkeit halt-ihr Schweizer habt es da wahrscheinlich etwas einfacher -
#1.160 Zitat von reno
Für das Federbein 640-646 sind es 31 Seiten auf Din A6,
für die Federn 600/601 sind es 90 Seiten auch Din A6
Deutsche Genauigkeit halt-ihr Schweizer habt es da wahrscheinlich etwas einfacherNö... ich glaube bei uns in der CH musst du dein Motorrad vorführen gehen, wenn du etwas am Fahrwerk veränderst.
Ich habe meine Öhlins jedenfalls eintragen lassen, da es mir mein Mech. so sagte. -
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