MT-09 T-Shirt

  • #81


    Das freut mich das es Dir gefällt. :icon-mrgreen:


    Hab es trotzdem wieder geändert was aber nicht an Dir liegt.

  • #82


    Hallo Sabine,
    die urheberrechtlichen Bedenken sind sicher gerechtfertigt, soweit es um geschützte Dinge wie z.B. das Logo geht.
    Ob allerdings der Spruch "The dark Side of Japan" überhaupt geschützt werden kann, weiß ich nicht. Ich werde das übernächste Woche mal klären. Geht jetzt l e i d e r nicht da ich erst mal ein wenig Ski fahren muß :eusa-whistle:

    Viele Grüße


    Dirk

  • #83


    Den Spruch haben die sich samt Bildmarke sicher schützen lassen.


    Viel Spaß auf der Piste (bitte mit Helm).

  • #86

    Wenns jemand merkt von Yamaha (Markenrechtschützer) hast du definitiv ein Problem.
    Das kann eine richtig saftige Strafe geben. Auf Veranstaltungen usw. würde ich mich damit nicht zeigen. Da laufen die Markenrechtschützer gerne rum. Auch die Polizei kümmert sich bestimmt gerne um Produktpiraten.
    Das gleich gilt für das T-Shirt wo auch noch das Logo drauf ist. Sieht zwar gut aus aber ohne die Freigabe von Yamaha ist das nunmal strafbar.

  • #87

    ...und genau deswegen habe ich ja auch weiter obeen geschrieben,daß bei T-Shirtinteresse Kreativität gefragt ist ;) !!!

  • #88

    hey,


    wenn ihr die Schriftzüge und Logos nicht für Werbezwecke vervielfältigt und nur zum privaten Gebrauch genutzt werden ist gegen den Druck nichts einzuwenden. Man darf halt nur keinen Gewinn damit erwirtschaften. Für ein Forum Shirt bestehen daher also keine Bedenken.


    Aussage eines Rechtsanwaltes.
    Eine kennzeichnungsrechtlich relevante Verletzungshandlung ist grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn dies im geschäftlichen Verkehr erfolgt (vgl. § 14 MarkenG). Der BGH hat dabei festgestellt, dass die Art, sich zu kleiden zum persönlichen und privaten Bereich eines jeden Menschen gehört, ungeachtet dessen, zu wann und wie die Kleidung getragen wird.Man darf diese Werke nur dann verwenden, wenn man sie nicht öffentlich wiedergibt. Öffentlich gebe ich die Werke aber immer dann wieder, wenn ich sie im Internet verwende, denn dort werden sie wiederum jedem anderen Nutzer oder Besucher meiner Seite zugänglich gemacht. Eine rein private Verwendung für meine eigenen Zwecke außerhalb des Internets ist kein Problem, so lange ich diese Werke nicht auf anderem Weg der Öffentlichkeit präsentiere.

    (¯`*•.¸ ღ♥♥ღ MT 09 ღ♥♥ღ ¸.•*´¯)
    Fahre immer schneller als der Sensemann fliegen kann.
    Gruss Michaela

  • #89

    Von Yamaha Deutschland
    Sehr geehrter Herr XY,


    vielen Dank für Ihre Mail. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Verwendung des Yamaha-Logos (Stimmgabeln und / oder Originalschriftzug der Markennamens) außerhalb unserer Organisation nicht gestattet ist.
    Damit ist alls gesagt. Machst du es trotzdem wäre es strafbar. Punkt. Aus.

  • Hey,

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