Reifenfabrikatsbindung Ade

  • #11

    Steh ich auf dem Schlauch. ??? Da oben steht doch wenn im Schein ein Hersteller Eingetragen ist, dann kann er trotzdem andere Hersteller Aufziehen.

    Natürlich nur in der gleichen Dimension und Tragfähigkeit. Wo ist das Problem ?


    Will er andere Dimensionen fahren, muss er das Austragen lassen. Das stimmt. Aber dann muss er die Frage Anders stellen. Es geht dann um Dimensionen, die im Schein stehen und nicht Hersteller.


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #12

    Lies mal genau.


    Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge


    Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

    Beurteilung:

    Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden.


    Die Beispiele unter 1 beziehen sich, mMn nur auf EG Zulassung.

    Also immer noch "in Händen des TÜVs".


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #13


    Verstehe ich immer noch nicht.


    Das Moped ist also nicht in der EU Zugelassen worden ? Oder hat keine EU Typengenehmigung ?


    An dem Fahrzeug wurden Veränderungen vorgenommen die Einfluss auf die Rad/Reifen Eigenschaften haben ?


    Beim TÜV mal nachgefragt ?


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #14

    Das Fahrzeug wurde vor 2000 zugelassen und hat keine EU-Typgenehmigung, sondern eine deutsche Zulassung(nach §20 StVZO). Das haben all diese alten Fahrzeuge, habe selbst so eine(alte BMW von 95). Das hat nichts mit Veränderung oder Import zu tun, hier gehst um die EU-Harmonisierung und das Fahrzeuge vor dieser Zeit Bestandschutz haben, leider auch mal mit negativen Auswirkungen wie diese scheiss Reifenbindung.


    Die Umstellphase kann sogar bis 2002 gehen. Weil Fahrzeuge die zb 1999 ABE bekommen haben, nicht 2000 nochmal für EU neu geprüft wurden, sondern dann die alte ABE weiter gegolten hat, bis sowieso durch Nachfolgemodelle eine neue Prüfung fällig war.

  • #15

    Genau so ist es, betrifft alle Motorräder die noch keine EU-Zulassung hatten, hat nix mit Import, Veränderungen o.ä zu tun sondern rein mit der Typengenehmigung die bei Yamaha 1999 noch nicht nach EU sprich EG..... sondern mittels ABE bei der R1 RN01"H917" erfolgte und somit muss man nun dieses Prozedere durchlaufen. Aber immerhin hat man die Möglichkeit geschaffen die Reifenbindung austragen zu lassen, dies war nämlich anfangs noch nicht so klar ob das so einfach erfolgen kann :rolleyes:

    Ich könnte ja mal bei Metzeler anfragen wann sie mal wieder den ME Z3 auflegen oder Michelin den TX15 u. TX25 8o.

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