LeoVince Racing / hat den wer? / + Messdiagram

  • #21

    Klar brauchts eine EG-Genehmigung beim Auspuff und das wird sie auch haben.
    Ein Auspuff für zB eine 10 Jahre alte R1 hat auch eine e-Nummer und trotzdem darfst sie nicht auf einer MT-09 montieren.

    EG-Genehmigung/"e-Pass" LeoVince
    Aus dem Text: "Die LeoVince Auspuffanlagen mit dem Erkennungszeichen “e-Pass” verfügen über eine EGZulassung. [...]
    Im Fall einer behördlichen Kontrolle reicht die Vorlage des anliegenden Zulassungsscheins aus, um die komplette Kompatibilität mit dem Fahrzeug, für welches das Teil bestimmt ist, nachzuweisen und somit die Montage zu genehmigen."
    Es wird also empfohlen diese Zulassung mitzuführen.
    Edit: Hat sich schon erledigt, Schweiz hat da wohl wieder eigene Genehmigungsdokumente."

    Klingt super im Video, aber für mich sieht das im Video schon so aus als würd das Ding etwas Leistung nehmen oder täusch ich mich? Gerade obenrum geht der 09 gefühlt die Puste aus. Eine Leistungsmessung wär natürlich sehr interessant!

  • #22

    Aber die EG-Genehmigung ist nicht für CH, oder? Da brauchts doch nochmal so eine Extrawurst aka Konformitätserklärung aka Abzockerei :/


    Leistungsmessung (vorher/nachher) kostet 120 EUR, würde ich machen wenn ich das hinbekomme, das Teil hier legal fahren zu können ;) Hoffen wir mal dass es nicht an diesen schwachsinnigen Papieren scheitert

  • #23

    Gilt aber nicht für Fahrzeuge mit Schweizer Zulassung in der Schweiz.

    Ausserhalb der Schweiz allerdings schon.

  • #24

    Stimmt natürlich! Hab den Beitrag von mir editiert. :)
    Ja auch Österreich hat so seine nervigen Extrawürste, hier muss zB jedes Bauteil welches "nur eine ABE/KBA & keine EG-Genehmigung besitzt eingetragen werden. X/

  • #28

    Kannst du für mich als Laien bisschen "tiefer" in die Materie gehen? Was genau soll ich dem sagen, was auf mich hier zutreffen würde?

    Bei meiner RN29 hab ich vom Polo so einen Zettel mitbekommen fürs Fahrwerk. Für den Akra hab ich auch nochmal so ein Beiblatt, wo meine Fahrgestellnummer drauf steht.


    Laut Wolfgangs Link wird das wohl von manchen Ämtern "akzeptiert", aber so ganz legal scheint das nicht zu sein. Wenn es mal eingetragen ist, dürfte das Problem erledigt sein, aber bis dahin... und der Auspuff wird idR nicht eingetragen.

  • #29

    Ich gebe es auf. Glaubts weiter den Importeuren. Mehr wie schwarz auf weiss geht nicht von der zuständigen Behörde.

    Ich bin raus :eusa-snooty:

    Nachtrag: Einfach mal mit den Richtlinien beschäftigen. Dort steht alles drin was man haben muss oder nicht.

    Es gibt wohl immer noch Strassenverkehrsämter die sich quer stellen. Anrufen und wenn Sie rum bocken eben woanders hin.

    Bei mir wurde erst gar nicht diskutiert weil Sie genau gesehen haben das ich mich damit beschäftigt hatte welche Dokumente ich brauche

    Einmal editiert, zuletzt von magnat1961 ()

  • #30

    Ja ne, ich versteh es nicht, sorry. Erklär doch mal bitte, was ich dem sagen soll. Für mich sind das alles bömische Dörfer. Wenn ich dir jetzt ankommen würde mit, "ja logisch wird das gefree'd, da ist der garbage collector, und das objekt hat keine referenz" - dann würde es dir vermutlich so gehen, wie mir jetzt ;)

    Meinst du wegen der EG-Gesamtgenehmigung? Also 4.8.4 e) ?

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