Kaufvertrag - Rechte und Pflichten

  • #1

    Vertrag ist Vertrag. Alles was vor der Preissteigerung bestellt wurde wird zum alten Preis ausgeliefert

  • #2

    Oder der Hinweis auf absehbare Zeit nicht lieferbar.........................., Verträge können aufgrund der Lage nicht eingehalten werden, und dann ?

    Einmal editiert, zuletzt von Karate () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • #3

    Dann gilt auch das, was xj6ler genannt hat ;)

    Pacta sunt servanda

  • #4

    Solange DU als Kunde nicht aus dem Vertrag austrittst, gilt weiterhin...sie müssen zu dem Preis die von dir bestellte Ware liefern.


    Sollten Sie das überhaupt nicht können und eingestehen, müssen Sie wenn du dir gleichwertige Ware anderweitig besorgst, die Differenz erstatten zu dem Preis den sie dir gegeben haben. Allerdings fängt es da an etwas komplizierter zu werden und ich bin keine Rechtsberatung.

  • #5

    Für den Fall gibt es so viel ich weiß Vertragsstrafen gegen die Händler, sodass man den zu zahlenden Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten kann. Die Ausrede mit "höhere Macht" etc. zieht mMn nicht, da die Hersteller offensichtlich die Risiken bzgl. der Lieferketten jahrelang falsch gemanaged haben. Dafür darf der Kunde nun nicht die Zeche bezahlen müssen. Gleiches gilt für die Qualität der Fahrzeuge, welche auf Grund von Zuliefererwechseln, damit verbundenem Anfahren von Serienproduktionen und daraus resultierender anfänglicher starker Qualitätsschwankung, welche relativ wahrscheinlich, auf Grund des Lieferdrucks, nur bedingt durch entsprechend erforderliche Qualitätssicherungsmaßnahmen abgefangen wird, gemindert sein dürfte. Gleiches gilt für ständiges Anfahren der Fertigung und Montage bei Yamaha selbst, welches ebenfalls äußerst ungesund für die Qualität ist. Da müssen die Verbraucher, falls es so kommt, zusammen- und gegenhalten.

  • #6

    Es gibt kein einseitiges Kündigungsrecht. Das ist immer beidseitig. Und so wie der Kunde wegen Liefertermin überschreiten kündigen kann, kann das auch der Händler. Natürlich will er das erstmal nicht, weil ihm Geschäft flöten geht. Und es hinterlässt einen Scheiss Eindruck und Reputation.


    Aber wenn Yamaha die Preise soweit anhebt das der Händler drauf legt, wird er das eben NICHT machen und kündigen. Und das Kündigen wegen Preiserhöhungen ist in den Verträgen die ich so kenne auch immer drin.


    Es gibt keine Verträge die unkündbar sind....und zwar von beiden Seiten. Es gibt natürlich Auslegungen die durch Gerichte getroffen wurden. zB wenn du die Maschine mit hohem Rabatt kaufst, der Händler nun jemanden findet der mehr bezahlt und es diesem Kunden verkauft und dich stehen lässt. Nur das musst du auch nachweisen können. So und ähnliche Dinge darf der Händler nicht. Aber wenn von aussen der Aufschlag auf ihn zukommt, darf er ihn weiter geben oder kündigen.


    Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "so isses" und das wird durch BGB und die hundertausend Urteile im laufe der letzten 70 Jahre seit das BGB gilt geregelt. Könnte man Kündigungen ausschliessen würden das viele Unternehmen machen. Was allerdings geht, sofern du es nachweisen kannst, Kosten die entstanden sind aufgrund deiner Bestellung dem Händler aufs Auge drücken. zB wenn du schon Tuningteile bestellst, die du nun aufgrund der Kündigung nicht gebrauchen kannst. zB weil du nun eine andere Maschine kaufst die schneller lieferbar ist. Nun ist dir ein Schaden dadurch entstanden und für den ist er durchaus haftbar. Nur muss der Schaden auch entstanden sein, was man dazu noch nachweisen muss und er darf nicht provoziert worden sein.


    Keiner darf durch die Kündigung schlechter da stehen. Preiserhöhungen sind davon aber ausgenommen.


    Man bekommt aber keinen Schaden ersetzt als Rache. Konventionalstrafen müssten vorher im Vertrag stehen.

  • #7

    Unter Schaden verstehe ich auch, den allgemeinen Preisanstieg durch Preisanhebungen. Wenn ich ein Fahrzeug zum Preis X gekauft habe, der Händler nicht liefert/liefern kann und den Vertrag aufkündigt, dann bin ich gezwungen zum Preis X+Delta erneut das Fahrzeug zu kaufen. Dieses Delta muss vom Händler getragen werden. Gleiches gilt mMn für entstandene Schäden, durch Inflation bzgl. des für das vorgesehene Fahrzeug gebundenen Kapitals.

  • #8

    Mag sein das du das so verstehst, aber kein Gericht wird das so sehen. Und kein Händler wird dir die Differenz bezahlen. WIe geschrieben, Händler haben natürlich neben Geld auch einen Ruf zu verlieren. Sie werden also Abwägen was genau sie machen


    Aber alles was du so als schaden angibst ist Lebensrisiko und kein Schaden. Schaden entsteht wenn du nachher weniger hast als vorher. Hast du aber nicht. Du hast dann ein Moped was mehr wert ist als vorher. Wenn es heute 14.000 Kostet und du 14.000 bezahlst hast du nach dem Kauf 14.000 Euro weniger an BArgeld und 14.000 Euro mehr an Waren. Kostet es 14.500 dann hast 14.500 weniger an Bargeld und 14.500 mehr an Waren. Also kein Schaden entstanden. Das du 500 Euro mehr Bargeld investieren musst wird ja durch den höheren Wert ausgeglichen.


    Aber soll jeder es sehen wie er will. Wenn es dann soweit ist, wird er sehen wo er steht. Und Anwälte wollen ja auch leben.

  • #9

    Du sagst es ja selbst, wenn man weniger hat als vorher. Vor allem durch einen dann zu entrichtenden Preisaufaufschlag, welchen man auch als Inflation verstehehen kann, habe ich weniger Kaufkraft als zuvor.

  • #10

    Aber wie du schon sagst, in der Praxis wird es wohl so laufen, dass der Händler schlimmstenfalls zumindest das gleichwertige Fahrzeug des Folgejahrgangs zum ursprünglichen Preis anbietet. Mich nochmaliger Wartezeit versteht sich.

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